1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 28 "südlich der Ansbacher Straße / ehem. Sportplatz";
a) Erörterung der Einwendungen aus der öffentlichen Auslegung
b) Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
27. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 16.09.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 10.06.2015 (Nr. 608) die Entwurfsplanung nach der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt und die Auslegung beauftragt. Diese fand in der Zeit vom 23.06.2015 bis 23.07.2015 statt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden im gleichen Zeitraum beteiligt. Hierauf gingen Einwendungen ein, die in der als Anlage beigefügten Zusammenstellung tabellarisch dargestellt sind.
Die Beurteilung der einzelnen Stellungnahmen fand in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Christofori und Partner statt. Der Planer hat in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.08.2015 die wesentlichen Einwendungen zusammengefasst und die hierauf erfolgten Änderungen in der Entwurfsplanung vorgestellt. Die Beschlussempfehlungen zu den einzelnen Einwendungen können der genannten Anlage entnommen werden.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Abwägung und den einstimmigen Satzungsbeschluss in der Sitzung vom 19.08.2015 vorgenommen. Um evtl. rechtliche Bedenken im Zusammenhang mit der Zuständigkeit auszuräumen, wird empfohlen, die Abwägung und den Satzungsbeschluss durch den Stadtrat erneut vorzunehmen.
Beschluss 1
a) Erörterung und Beschlussfassung über die Bedenken und Anregungen aus der öffentlichen Auslegung
Die Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 28 werden entsprechend der Stellungnahmen des Planers und den Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der vorgelegten Zusammenfassung abgewogen.
Die Beschlüsse zu den jeweiligen Stellungnahmen sind der Aufstellung beigefügt. Die beigefügten Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Beschluss 2
b) Satzungsbeschluss
Aufgrund §§ 1, 2, 8, 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i. d. F. vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert am 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) i. V. m.
Art. 81 Abs. 1 und 4 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) i. d. F. vom 14.08.2007 (GVBl. S. 588), zuletzt geändert am 24.07.2015 (GVBl. S. 296) und
Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) i. d. F. vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert am 12.05.2015 (GVBl. S. 82) erlässt die Stadt Heilsbronn folgende
Satzung
§ 1
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 28 „südlich der Ansbacher Straße, ehem. Sportplatz“ für die Grundstücke FlNrn. 409/2, 409/3, 409/4, 409/5, 409/9 sowie Teilflächen der FlNrn. 427, 215/11, 215/12, 216/3, 216/6, jeweils Gemarkung Heilsbronn, ist beschlossen.
§ 2
Die Satzung tritt mit der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.10.2015 11:35 Uhr