21. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan "Gewerbegebiet Heilsbronn-Ost - 1. Erweiterung südlich der Bauhofstraße";
a) Ergebnis aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, Abwägung der Stellungnahmen
b) Billigung der geänderten Entwurfsplanung
c) Beauftragung der Auslegung
Daten angezeigt aus Sitzung:
27. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 16.09.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Mit Stadtratsbeschluss vom 24.07.2013 wurde die Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan „Gewerbegebiet Heilsbronn Ost – 1. Erweiterung südlich der Bauhofstraße“ für die Grundstücke Fl.Nr. 43, 315 sowie Teilflächen des öffentlichen Feldweges FlNr. 42 und der Ortsverbindungsstraße Fl.Nr. 301, alle Gemarkung Weiterndorf, beschlossen. Die geänderte Entwurfsplanung wurde in der Sitzung des Stadtrates am 28.01.2015 (Nr. 387) gebilligt und die Öffentlichkeitsbeteiligung beauftragt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden sowie Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 17.02.2015 bis 17.03.2015 statt. Hierauf gingen Einwendungen ein, die in der als Anlage beigefügten Zusammenfassung tabellarisch dargestellt sind.
Die Beurteilung der einzelnen Stellungnahmen fand in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Christofori und Partner statt. Der Planer hat in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.08.2015 die wesentlichen Einwendungen zusammengefasst und die hierauf erfolgten Änderungen in der Entwurfsplanung vorgestellt
. Die Beschlussempfehlungen zu den einzelnen Einwendungen können der genannten Anlage entnommen werden.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Abwägung vorgenommen, die Entwurfsplanung gebilligt und die erneute Auslegung in der Sitzung vom 19.08.2015 beauftragt. Um evtl. rechtliche Bedenken im Zusammenhang mit der Zuständigkeit auszuräumen, wird empfohlen, dies durch den Stadtrat erneut vorzunehmen.
Beschluss 1
a) Die Bedenken und Anregungen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan werden entsprechend der Stellungnahmen des Planers und den Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der vorgelegten Zusammenfassung abgewogen. Die Beschlüsse zu den jeweiligen Stellungnahmen sind der Aufstellung beigefügt. Diese Zusammenstellung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Beschluss 2
b) Die geänderten Festsetzungen werden gebilligt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Beschluss 3
c) Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.10.2015 11:35 Uhr