Bauantrag Seidler Heinz und Irmgard, Mühlleite 10, 91560 Heilsbronn; Neubau eines Wohnhauses und einer Doppelgarage auf Fl.Nr. 346/1, Gemarkung Bürglein, Mühlleite 8;


Daten angezeigt aus Sitzung:  18. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.05.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 18. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.05.2015 ö beschliessend 2.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Von Verwaltungsseite wird hierzu folgendes bemerkt:

Befreiungen beantragt vom Bebauungsplan Nr. B 3 für:

- Dachneigung gepl. 45°/zul. Max. 43°
- Kniestockhöhe gepl. 50 cm/zul. Max. 35 cm
- Dachfarbe gepl. anthrazig/zul. naturrot oder rotbraun

Zusätzlich erforderlich: Dachgeschoss = Vollgeschoss

Befreiungen bisher jeweils 1x für Kniestock und Baugrenze erteilt.
(Die letzte Baugenehmigung liegt ca. 20 Jahre zurück)
Nachdem alle Nachbarn unterschrieben haben, könnte den Befreiungen zugestimmt werden.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Hinweis:
Aufgrund der Hanglage hat sich der Bauherr auf mögliches Einfließendes Oberflächenwasser selbst zu schützen. Eine mögliche Wasserableitung darf nicht zu einer Beeinträchtigung der Nachbarn führen. 
Immissionen und Emissionen aus der Landwirtschaft und des angrenzenden Vereinssportgeländes sind zu dulden.

Beschluss

Der Bauantrag wird befürwortet.
Bezüglich Dachneigung von 45°, Kniestockhöhe 50cm, Dachfarbe Anthrazit und Dachgeschoss = Vollgeschoss wird Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 3 „Bürglein“ erteilt.
Der Bauherr hat sich auf mögliches e infließendes Oberflächenwasser selbst zu schützen. Eine mögliche Wasserableitung darf nicht zu einer Beeinträchtigung der Nachbarn führen.
Immissionen und Emissionen aus der Landwirtschaft und des angrenzenden Vereinssportgeländes des SV Bürglein sind zu dulden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.05.2015 09:08 Uhr