Bauantrag Bayern ABS Projektentwicklung GmbH, Stromerstraße 12, 90443 Nürnberg; Neubau von Reihen-Wohnhäusern auf Fl.Nr. 404/19, Gemarkung Heilsbronn, Falkenstraße;


Daten angezeigt aus Sitzung:  23. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 16.09.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 23. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.09.2015 ö beschliessend 1.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Von Verwaltungsseite wird hierzu folgendes bemerkt:

Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes B 2, 1. Änderung sind beantragt bzw. erforderlich:
-        Geplant Reihenhäuser, zul. sind Einfamilien-, Zweifamilien- und Mehrfamilienhäuser bis 12 Wohneinheiten (bisher nicht befreit)
-        Überschreitung der Baugrenze für Wohngebäude (bisher 2 x befreit)
-        Offene Stellplätze z. T. außerhalb der Baugrenzen (bisher 1 x befreit)
-        Dachneigung: gepl. 30°, zul. 42 – 48° (bisher 2 x befreit)
-        Dachform Garage: gepl. Flachdach, zul. Satteldach 30 – 48° (bisher 2 x befreit)
-        Fensterformat: zul. stehendes Rechteck, wird an den Giebelseiten und an der Nord-Ost-Ansicht nicht eingehalten (bisher nicht befreit)
-        Dachfarbe Häuser: Angabe fehlt; zul. rot (bisher 1 x befreit)

Die fehlende Nachbarunterschrift konnte wegen der Insolvenz der Firma Fleischmann bisher nicht beigebracht werden.
Die Nachbarbeteiligung wurde durch die Stadt Heilsbronn durchgeführt. Nach erneuter telefonischer Rücksprache bei der Firma Fleischmann am 15.09.2015 kommt Herr Breitling am 17.09.2015 zur Nachbarunterschrift ins Rathaus.

Beschluss

Bezüglich der Errichtung von Reihenhäusern, Baugrenzenüberschreitung Wohnhaus und offene Stellplätze, Dachneigung Wohnhäuser, Dachform Garage und Fensterformat wird vorbehaltlich der Nachbarunterschrift durch den Insolvenzverwalter der Fa. Fleischmann eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes B 2, 1. Änderung, erteilt.
Die Dachfarbe für die Wohnhäuser und Garage ist noch anzugeben, wobei die Einhaltung des Bebauungsplanes (Farbe Rot) empfohlen wird.
Immissionen und Emissionen aus dem umliegenden Gewerbegebiet und Landwirtschaft sind zu dulden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.09.2015 08:33 Uhr