Bauvoranfrage Koffler Christoph, Triebendorf 17, 91560 Heilsbronn; Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 1167, Gemarkung Weißenbronn, Triebendorf;


Daten angezeigt aus Sitzung:  24. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 14.10.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 24. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.10.2015 ö beschliessend 1.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Das Vorhaben liegt im Außenbereich. Eine Ortsabrundung wäre hier denkbar.

Der Flächennutzungsplan weist für das Baugrundstück eine Biotopfläche aus.
Mit der Unteren Naturschutzbehörde wäre zu klären, ob das Vorhaben in diesem Bereich zugelassen werden kann bzw. welche Möglichkeiten hier bestehen.
Ebenfalls ist das Wasserwirtschaftsamt bzgl. des Grabens einzubeziehen.

Der städtische Schmutzwasserkanal läuft direkt am Grundstück vorbei.

Evtl. Erschließungs- oder Anschlusskosten gehen zu Lasten des Bauherrn.

Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor. Der Eigentümer des Grundstücks hat die Bauvoranfrage ebenfalls unterschrieben.

Beschluss

Eine Möglichkeit der Bebauung würde seitens der Verwaltung nur in Abstimmung mit dem Landratsamt und der Unteren Naturschutzbehörde (Biotopfläche) gehen. Seitens der Verwaltung sollte der Bauvoranfrage erst nach einer positiven Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde zugestimmt werden. Alternativ ist mit der Unteren Naturschutzbehörde zu klären, ob das Wohnhaus mit Garage im oberen Bereich des Grundstückes (außerhalb der Biotopfläche) bebaubar wäre.
Das Bauvorhaben wird in der vorliegenden Form abgelehnt. Nach einer positiven Stellungnahme der Behörden erfolgt Wiedervorlage.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

Datenstand vom 20.10.2015 08:52 Uhr