Antrag auf isolierte Befreiung Tobias Schön und Asuman Emlek, Adlerstr. 1, 91560 Heilsbronn Errichtung eines Carports außerhalb der Baugrenze auf FlNr. 405/28, Gemarkung Heilsbronn


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 19.08.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 19.08.2015 ö beschliessend 9.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Herr Tobias Schön und Frau Asuman Emlek haben für den Bauantrag des Wohnhauses in der Sitzung vom 20.03.2013 eine Genehmigung erhalten – die Stellplätze wurden hier ebenfalls entsprechend benannt.
Die Antragsteller möchten nun über diese Stellplätze ein Carport errichten.
Von Verwaltungsseite wird folgendes bemerkt:
Abstand von 1,00 m zur Grundstücksgrenze nach Bebauungsplan B2, 1. Änderung, zulässig.
Dachneigung – Flachdach, zulässig: Satteldach 30° – 48°;
Versorgungsleitungen liegen im Bereich des Neubaus. Bei Überbau der Leitungen müssen diese gesichert werden. Rücksprache mit den Stadtwerken vor Baubeginn.
Die Nachbarunterschriften liegen vor.

Beschluss

Seitens der Verwaltung kann die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes B 2, 1. Änderung, erteilt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.11.2015 09:24 Uhr