Kunstprojekt Röthel; Beschluss über einen Nutzungsvertrag mit dem Freistaat Bayern zur Nutzung des Kreisverkehrs an der Ansbacher Straße für die Aufstellung einer Kunstskulptur
Daten angezeigt aus Sitzung:
29. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 09.02.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 22.09.2021 die Anschaffung von 4 Skulpturen für das Stadtgebiet beschlossen (3 x Kauf, 1 x Leihe).
U.a. wurde die Anschaffung einer Skulptur im Bereich des Kreisverkehrs in der Ansbacher Straße beschlossen. Nachdem sich der Kreisverkehr im Bereich der Staats- und Kreisstraße handelt, ist zur Errichtung eine gesonderte Nutzungsvereinbarung.
Bereits für den seinerzeitigen Bau des Kreisverkehrs durch die Stadt Heilsbronn wurde eine Sonderbaulastvereinbarung geschlossen, in der sich die Stadt Heilsbronn zum Bau und zur Kostentragung des Kreisverkehrs sowie zur Übernahme des Unterhaltungsmehraufwandes verpflichtete. Die Sonderbaulastvereinbarung beinhaltet keine Regelung zur Gestaltung des Kreisverkehrs, weswegen eine gesonderte Vereinbarung erforderlich ist.
Der durch das Staatliche Bauamt Ansbach übersandte Entwurf einer Vereinbarung liegt als Anlage bei. Zu den inhaltlichen Regelungen bestehen seitens der Stadt Heilsbronn keine Anmerkungen oder Einwendungen.
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass das Staatliche Bauamt Ansbach im Vorfeld grundsätzliche Sicherheitsbedenken mitgeteilt hat. Bedenken werden insbesondere beim Abkommen von der Fahrbahn und beim Anprall an die (massive) Skulptur gesehen.
Nach den einschlägigen Richtlinien (Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme - RPS 09) wären keine Vorkehrungen gegen den Anprall erforderlich.
Aus diesem Grund teilte das Staatliche Bauamt Ansbach ebenfalls mit, dass keine rechtlichen Möglichkeiten zur Verweigerung bestehen. Die Stadtverwaltung teilt die grundsätzlichen Bedenken, verweist jedoch auf die einschlägigen technischen Bestimmungen, die für den vorliegenden Fall derzeit keine Vorkehrungen oder Verpflichtungen vorsehen.
Beschluss
Der Stadtrat stimmt dem Nutzungsvertrag mit dem Freistaat Bayern zur Gestaltung der Mittelinsel des Kreisverkehrs im Bereich der Ansbacher Straße zu und ermächtigt den Ersten Bürgermeister zur Unterzeichnung und Ausfertigung. Der anliegende Nutzungsvertrag ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
Datenstand vom 07.04.2022 11:15 Uhr