Die Antragstellerin plant auf Grundstück Fl.-Nr. 330/5, /7, /8, /9, /10, Gemarkung Weiterndorf, Gutenbergstraße 28, die Erweiterung des bestehenden Logistikzentrums -Shuttlegebäude zur Lagerung/ Kommissionierung und Vertrieb von Elektro-Kleinteile -
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des Bebauungsplanes Nr. B 24. Geplant ist ein Bauwerk mit UG, EG und vier Obergeschossen auf einer Grundfläche von 26.385,26 m² für Gebäude und 22.499,84 m² für Nebenflächen ein vollautomatisches Shuttlesystem ist in den Plänen ersichtlich.
Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen Sonderbau gemäß Art. 2 Abs. 4 Nr. 3 BayBO, das dem umfassenden Genehmigungsverfahren unterliegt.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nicht alle eingehalten. Gemäß Bebauungsplan ist eine Gebäudehöhe von 15 m zulässig – geplant sind 17,75 m. Eine Befreiung wurde nicht beantragt. Der Entwässerungsplan liegt den Antragsunterlagen nicht bei, der Entwurfsverfasser wurde informiert und reicht diesen noch nach (Stand 15.02.2022).
Entwässerungsunterlagen wurden bereits vor Einreichung des Bauantrages bei der Stadt Heilsbronn eingereicht, weswegen die Entwässerungssituation geprüft wurde.
Die erforderlichen 135 Stellplätze (122 + 13 Stellplätze für Besucher) werden nachgewiesen. Die Stellplätze werden ausschließlich wasserdurchlässig erstellt.
Die Nachbarunterschriften liegen nach Aussage des Entwurfsverfassers vollständig vor, auch wenn auf den eingereichten Unterlagen keine Unterschriften ersichtlich sind.