Bauantrag; Anbau einer Terrassenüberdachung mit Schiebeelementen an ein bestehendes Wohnhaus und Errichtung eines Kellerraums. Einbau von Dachfenstern auf FlNr. 407/15, Gemarkung Heilsbronn


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 11.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 14. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 11.05.2022 ö beschliessend 2.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant den Anbau einer Terrassenüberdachung (Kaltwintergarten) an das bestehende Wohnhaus, die Errichtung eines zusätzlichen Kellerraums unterhalb der zu errichtenden Terrasse und den Einbau von Dachfenstern in die bestehende Dachhaut auf Flurnummer 407/15, Gemarkung Heilsbronn.
Seitens der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt:
Einen Bebauungsplan gibt es für diesen Bereich nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das geplante Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert. 
Die Unterschriften der Eigentümer benachbarter Grundstücke sind vollständig.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Anbau einer Terrassenüberdachung (Kaltwintergarten) an das bestehende Wohnhaus, die Errichtung eines zusätzlichen Kellerraums unterhalb der zu errichtenden Terrasse und den Einbau von Dachfenstern in die bestehende Dachhaut auf Flurnummer 407/15, Gemarkung Heilsbronn, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.07.2022 14:15 Uhr