Bauantrag Erweiterung eines Milchviehstalles, FlNr. 108 Gemarkung Müncherlbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 11.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 14. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 11.05.2022 ö beschliessend 2.6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller planen die Erweiterung eines Milchviehstalles auf Flurnummer 108 Gemarkung Müncherlbach 
Seitens der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt:
Es ist geplant, den bestehenden Stall mit 160 Kühen/ Rindern um 33 Kuhplätze zu erweitern. Es soll eine vierte Melkbox ,ein Futterband am Laufhof sowie ein Vordach mit Liegeboxen errichtet werden. Im zweiten Bauabschnitt soll der östliche Laufhof verlängert werden. 
Einen Bebauungsplan für diesen Bereich gibt es nicht. Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und ist demzufolge nach §35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zu bewerten.
Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Bei der Erweiterung des Milchviehstalles handelt es sich um solch privilegiertes Vorhaben. Die Erschließung ist gesichert und öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen.
Grundstücksnachbar ist die Stadt Heilsbronn. 
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Erweiterung eines Milchviehstalles auf Flurnummer 108 Gemarkung Müncherlbach wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.07.2022 14:15 Uhr