Brunnenbohrungen in den Gemarkungen Weißenbronn und Weiterndorf; Beschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  33. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 11.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 33. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.05.2022 ö 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Stadt Heilsbronn steht für eine entsprechende Trinkwasserversorgung für Ihre BürgerInnen samt Gewerbe in einer entsprechenden Verantwortung.
Diese Verantwortung beinhaltet auch möglichst die Trinkwasserversorgung sicherzustellen, vor allem dass auf dem Hoheitsgebiet der Stadt Heilsbronn auf das Grundwasser Rücksicht genommen werden muss. Zum Beispiel sind Bauvorhaben wie der Bauantrag Höfler GbR mit wesentlich überbauten Flächen mit Gewächshäusern und Entnahme des Niederschlagswassers, welches sodann nicht mehr versickern kann und der Flora und Fauna samt der Trinkwasserförderung so nicht mehr zur Verfügung stehen – siehe Mitteilung WWA Ansbach vom 11.10.2021 zu beachten.
Auch aufgrund der allgemeinen klimatischen Entwicklungen und der allgemein – insbesondere in den letzten 10 Jahren - sinkenden Grundwasserspiegel ist zum Schutz der Grundwasservorkommen auch im Bereich Weißenbronn und Weiterndorf aus Sicht der Stadtverwaltung jegliche zusätzliche Abschöpfung des Grundwasservorkommens nachteilig.
Anträge für eine wasserrechtliche Erlaubnis werden auch weiterhin von der Stadtverwaltung bearbeitet.

Beschluss 1

Der Stadtrat Heilsbronn beschließt, keine Errichtungen von Brunnen zur Grundwasserentnahme im gesamten Stadtgebiet zu erlauben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 12

Beschluss 2

Der Stadtrat Heilsbronn beschließt, keine Errichtungen von Brunnen zur Grundwasserentnahme in den Gemarkungen Weißenbronn und Weiterndorf zu erlauben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 5

Datenstand vom 02.08.2022 10:31 Uhr