Bauantrag Errichtung einer Doppelhaushälfte - Haus 4, FlNr. 523/9 Gemarkung Heilsbronn, Lerchenbühl 10a


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 01.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 15. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 01.06.2022 ö beschliessend 2.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller planen die Errichtung einer Doppelhaushälfte auf Flurnummer 523/9 Teilfläche, Gemarkung Heilsbronn
Seitens der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt:
Es ist geplant die bestehenden Gebäude abzubrechen und ein Doppelhaus auf einer Teilfläche zu errichten. Die Doppelhaushälften (hier Bauantrag für Haus 4) haben eine Grundfläche von jeweils 8,49 m x 10,24 m. Geplant sind Kellergeschoss und zwei Vollgeschosse. Einen Bebauungsplan für diesen Bereich gibt es nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das geplante Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert. 
Die Unterschriften der Eigentümer benachbarter Grundstücke sind nicht vollständig.
Die erforderlichen zwei Stellplätze werden nachgewiesen.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Errichtung einer Doppelhaushälfte auf Flurnummer 523/9 Teilfläche, Gemarkung Heilsbronn wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.07.2022 08:58 Uhr