Vorhabenbezogene 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 25 "Einkaufsmärkte Ansbacher Straße"; Änderung der beabsichtigten Nutzungen durch die Vorhabenträgerin; Beschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  36. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 27.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 36. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 27.07.2022 ö beschliessend 6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die beabsichtigte, baldige Errichtung eines weiteren Vollsortimenters an anderer Stelle im Stadtgebiet, nicht Discounter, ließ sich auch nach immensen Einsatz so nicht darstellen. Ggf. könnte man davon ausgehen, dass die Niederlassung eines weiteren Vollsortimenters bei uns eventuell sogar 10 Jahre dauern kann.
Um jedoch den Versorgungsverpflichtungen der wachsenden Stadt Heilsbronn und seiner Ortsteile nachzukommen, hat man die Auffassung vertreten, dann wenigstens bereits vorhandene, also nicht neu auszuweisende Gewerbe- bzw. Sonderflächen für einen breit sortierten Lidl-Markt zu nutzen. 
Der Stadtrat hat deshalb in seiner öffentlichen Sitzung vom 09.02.2022 der Fa. Lidl Vertriebs GmbH & Co. KG die Ansiedlung eines Lidl-Marktes durch vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 25 „Einkaufsmärkte Ansbacher Straße“ in Aussicht gestellt. Auf die entsprechende Sitzungsvorlage wird verwiesen.
Ungeachtet dessen sei erwähnt, dass es theoretisch möglich ist, dass der Grundstückseigentümer / Investor das dort bereits Genehmigte jederzeit umsetzt. 
Es liegt nicht im Interesse der Stadt Heilsbronn, dass der vorhandene alte Baukörper, der nicht mehr den aktuellen Energieanforderungen entspricht, nicht durch einen effizienten, modernen, den aktuellen Energierichtlinien entsprechenden Baukörper ersetzt wird.
Zwischenzeitlich hat eine weitere Prüfung und Abstimmung, auch mit der Stadtverwaltung stattgefunden. Die Vorhabenträgerin (Fa. Lidl, s.o.) teilt nunmehr mit, dass die ursprünglich geplante Fachmarktansiedlung aus Lidl-Markt, dm-Drogeriemarkt und kik-Textilmarkt auf dem Grundstück nicht zeitgleich mit dem vorhandenen REWE-Getränkemarkt realisierbar wäre.
Nachdem für den REWE-Getränkemarkt keine Alternativen gefunden werden konnten und dieser ein bestehendes Mietverhältnis am Standort besitzt, ist dieser in der Planung der Vorhabenträgerin zu berücksichtigen. Anders als die ursprüngliche Planung sieht die aktuelle Konzeption der Vorhabenträgerin daher ein Konglomerat aus Lidl (1.200 m² Verkaufsfläche, 700 m² Nebenfläche), REWE-Getränkemarkt (600 m² Verkaufsfläche, 300 m² Nebenfläche) und kik-Textilmarkt (450 m² Verkaufsfläche, 70 m² Nebenfläche) vor.
Zur neuen Konstellation wurde durch die Vorhabenträgerin bereits eine Stellungnahme der Regierung von Mittelfranken, SG Landesplanung/Raumordnung, eingeholt, die die landesplanerische Zulässigkeit des Vorhabens vorweg so bestätigt.
Auf entsprechende Nachfrage der Stadtverwaltung teilte die Vorhabenträgerin mit, dass eine Aufstockung des geplanten Neubaus zur Unterbringung auch des Drogeriemarktes nicht möglich wäre, da dann u.a. die erforderliche Stellplatzanzahl nicht nachgewiesen werden könne. Eine Tiefgaragenlösung scheidet aufgrund der Lage im Wasserschutzgebiet aus.
Der Stadtrat hat nun zu entscheiden, ob der Bebauungsplan auch vorhabenbezogen für die nun vorgesehenen Nutzungen (s. Anlage) geändert wird.

Beschluss 1

Stadtrat Brendle-Behnisch stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung. Er beantragt erst das Gespräch mit Lidl zu suchen und erst dann über den Beschlussvorschlag abzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 9

Abstimmungsbemerkung
Stadtrat Prager ist zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht in der Hohenzollernhalle.

Beschluss 2

Der Stadtrat stellt dem Investor/der Fa. Lidl Vertriebs GmbH & Co. KG die vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 25 „Einkaufsmärkte Ansbacher Straße“ (vormals alter REWE mit derzeit noch aktivem Getränkemarkt und kik) auch in der anliegenden Konzeption in Aussicht. Zur förmlichen Beratung über die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens ist auch ein Vorhaben- und Erschließungsplan, jedenfalls ein geeigneter Entwurf, zunächst zur Beratung im Stadtrat vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 7

Datenstand vom 26.09.2022 09:46 Uhr