Bauantrag
Neubau Wohnhaus mit Hackschnitzelheizung, FlNr. 20 Gemarkung Ketteldorf
Ketteldorf 15
Daten angezeigt aus Sitzung:
6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss), 17.08.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller plant den Neubau eines Wohnhauses mit Hackschnitzelheizung auf Flurnummer 20, Gemarkung Ketteldorf
Seitens der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt:
Geplant ist ein Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten und ein separates Gebäude für die Hackschnitzelheizung mit Bunker und Heizraum. Einen Bebauungsplan für diesen Bereich gibt es nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das geplante Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert.
Die Unterschriften der Eigentümer benachbarter Grundstücke sind vollständig.
Die erforderlichen vier Stellplätze werden nachgewiesen.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Neubau eines Wohnhauses mit Hackschnitzelheizung auf Flurnummer 20, Gemarkung Ketteldorf, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.12.2022 10:31 Uhr