Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplanes zur Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. B 40 "Nördlich der Ansbacher Straße / Hirschlachstraße - Erweiterung des Baugebietes Am Sonnenfeld" zwischen Ansbacher Straße und Am Sonnenfeld; Bebauungsplan Nr. B 40 I


Daten angezeigt aus Sitzung:  44. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 18.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 44. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 18.01.2023 ö beschliessend 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Stadt Heilsbronn hat in den Jahren 2011 bis 2015 das Bauleitplanverfahren zur Ausweisung des Baugebietes Nr. B 40 „Nördlich der Ansbacher Straße / Hirschlachstraße – Erweiterung des Baugebietes Am Sonnenfeld“ durchgeführt. Der Bebauungsplan trat am 12.02.2015 in Kraft (Planblatt s. Anl.).
Die seinerzeitige Ausweisung war insbesondere deswegen zeitlich erforderlich, da die Trinkwasserschutzgebietsverordnung, die die Trinkwassergewinnung der Stadt bzw. Stadtwerke Heilsbronn schützt, nur bis zwei Jahre nach deren Inkrafttreten die Ausweisung von Baugebieten innerhalb der Schutzzonen zulässt. Um der zeitlichen Vorgabe zu entsprechen, wurde die Planung des Baugebietes B 40 daher vorrangig durchgeführt.
Ausgangslage
Im Bereich der Ansbacher Straße liegt bereits seit vielen Jahrzehnten ein eklatanter städtebaulicher Missstand vor, da ein Industriegebiet (GI) unmittelbar an ein Wohngebiet (Hirschlachstraße, WA) angrenzt. Die durch die industrielle Nutzung unmittelbar und mittelbar ausgehenden Immissionen auf die Wohnbebauung sind nicht gebietsverträglich. Es wurde bereits in den 1980er Jahren festgestellt und dokumentiert, dass eine gebietsverträgliche Entwicklung forciert werden soll. Allerdings besteht für den ansässigen produzierenden Industriebetrieb Bestandschutz. Bei seinerzeitiger Errichtung des Betriebes (1970er Jahre) waren einerseits die Wohnbauentwicklung noch nicht derart nahe an den Betrieb herangerückt und andererseits die Immissionsschutzauflagen nicht derart ausgeprägt, was auch der dortige Betrieb und die Stadtverwaltung erkannten und weswegen eine erste Auslagerung in die Gutenbergstraße erfolgte. 
Dem damaligen Inhaber war bekannt, dass dort ein städtebaulicher Missstand aufgehoben werden muss und er nur Bestandsschutz genießen kann bis dieser behoben wird. Deshalb wurde eine erste Auslagerung bzw. Erweiterung des Betriebes in Heilsbronn in der Gutenbergstraße vorgenommen.
Bereits durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B 40 wurde dem im ersten Ansatz Rechnung getragen. Die derzeitige Lagerfläche des Betriebes wurde in ein Mischgebiet (MI) umgewandelt, gleichzeitig jedoch der Bestandschutz im Bebauungsplan festgehalten.
Die Stadtverwaltung schlägt deshalb dem Stadtrat vor, sich mit dieser Thematik auseinander zu setzen und möglichst den städtebaulichen Missstand zu beseitigen, unabhängig davon, dass nun ein Insolvenzverfahren für den dortigen Industriebetrieb eröffnet wurde.
Die Aufstellung eines Bebauungsplanes, der auch den im Bebauungsplan Nr. B 12 IV (s. Anl.) seit 1973 als Industriegebiet ausgewiesenen Bereich umfasst, ist für eine zielführende, städtebauliche Entwicklung erforderlich. 
Künftige Wohnbauentwicklung
Aus vielerlei Gründen wäre es vorteilhaft, die Wohnbauentwicklung zwischen der Ansbacher Straße/Hirschlachstraße bis zum Baugebiet „Am Sonnenfeld“ möglichst von Ost nach West durchzuführen. Beispielsweise wäre es auch denkbar, zunächst den neu zu überplanenden Bereich zu erschließen (ggf. teilweise) und erst im Anschluss den bereits ausgewiesenen Bereich (Nr. B 40, s. Anl.) zu realisieren. Dies wäre nicht nur eine Realisierung von Innen nach Außen, sondern hätte auch zur Folge, dass zunächst diejenigen Flächen, die nicht innerhalb der Wasserschutzgebietszone III liegen, der Wohnbauentwicklung zugeführt werden könnten. Die Auflagen der Wasserschutzgebietsverordnung wären dann für diesen Bereich nicht anzuwenden, wodurch sich auch geringere Auflagen für Bauherrn ergäben.
Auch wäre es aus Sicht der Stadtverwaltung nicht günstig, den durch die gesamte Wohnbauentwicklung entstehenden Verkehr über das Baugebiet „Am Sonnenfeld“ oder durch das Wohnbaugebiet in der Hirschlachstraße auf die Ansbacher Straße zu führen. Durch die (relativ geringe) Überarbeitung auch des bestehenden Bebauungsplanes Nr. B 40 könnte auch die Erschließung über den neu errichteten Kreisverkehr in der Ansbacher Straße Höhe Aldi/REWE sinnvoll umgeplant werden. Das Kreisverkehrsbauwerk war bereits im Bebauungsplan Nr. B 40 als Lösung des entstehenden Verkehrsengpasses vorgesehen. Als Umsetzung soll zwischen dem Aldi-Markt und dem ehem. REWE-Gebäude zukünftig eine Straße zur Erschließung des dortigen Gebietes errichtet werden. Diese Erschließung soll nicht aufgegeben, sondern lediglich neu konzipiert werden.
Bestehendes Industriegebiet
Im Bereich des noch bestehenden Industriegebietes und des Mischgebietes (derz. Lagerfläche) könnte eine Ausweisung eines sog. urbanen Gebietes (MU) erfolgen. Sinnvoll wäre dort dann auch eine Steuerung des gewerblichen Nutzungsanteils im Bebauungsplan. In jedem Falle kann das bestehende Industriegebiet nicht als Nutzungsform aufrechterhalten werden, s.o.
Planungsentwurf / Aufstellungsbeschluss
Der Sitzungsvorlage liegt bereits eine vom IB Christofori und Partner erstellte Planskizze bei, die den Planumgriff des beabsichtigten Bebauungsplangebietes darstellt. Die genaue Nutzungskonzeption und ein erster Planungsentwurf, der im Rahmen einer Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses beraten werden kann, wäre erst nach Fassung des Aufstellungsbeschlusses zu beauftragen.
Sobald die notwendigen Vorarbeiten erledigt sind, kann dann eine Vorberatung der Planung im Rahmen einer Ausschusssitzung erfolgen und erst im Anschluss hieran können ggf. weitere Verfahrensschritte eingeleitet und/oder beschlossen werden.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B 40 I „Erweiterung des Baugebietes Am Sonnenfeld" zwischen Ansbacher Straße und Am Sonnenfeld“ für die in der Anlage dargestellten Grundstücke der Gemarkung Heilsbronn.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Datenstand vom 13.03.2023 09:54 Uhr