Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 2022; Beschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 15.02.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Nachfolgende überplanmäßige Ausgaben sind im Stadthaushalt 2022 angefallen und werden mit der Bitte zur Genehmigung vorgelegt:
Haushaltsstelle
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Begründung
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Betrag
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0300.6550
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Prüfungs-, Beratungs- und Gerichtskosten
Aufgrund einer Vielzahl von schwierigen Fällen sind auch erhöhte Kosten angefallen. Dabei ist die Hinzuziehung dieser Anwälte jeweils durch Stadtratsbeschluss gedeckt.
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86.341,16 €
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9000.8100
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Gewerbesteuerumlage
Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer i. H. v. 2.097.927,65 € führen zu Mehrausgaben bei der Gewerbesteuerumlage.
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133.324,00 €
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Nachfolgende überplanmäßige Ausgaben sind im Wirtschaftsplan der Stadtwerke 2022 angefallen und werden zur Genehmigung vorgelegt:
Haushaltsstelle
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Begründung
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Betrag
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8101.6450
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Stromsteuer
Durch den erhöhten Umsatz im Stromverkauf 2022 erhöhte sich auch die Stromsteuer.
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35.192,38 €
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8101.6431
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Vorsteuer aus Umsatz an Kfe (KZ85) s. 8101.1121 (Reverse-Charge-Verfahren)
Mehrausgaben bei HHSt. 8101.6004 (Strombezugskosten an Kfe: 74.332,82 €) sowie bei HHSt. 8100.6005 (Netzverluste an Kfe: 24.687,34 €) verursachen Mehrausgaben, die im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens auf HHSt. 8101.1121 wieder eingenommen werden.
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25.810,29 €
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Nachfolgende außerplanmäßige Ausgaben sind im Wirtschaftsplan der Stadtwerke 2022 angefallen und werden zur Genehmigung vorgelegt:
8000.8411
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Zinsausgaben aus kommunaler Besteuerung
Zum Haushaltsplanbeschluss im Frühjahr 2022 war noch nicht bekannt, dass die Stadtwerke aufgrund der Betriebsprüfung des Finanzamts für die Jahre 2017 bis 2019 diverse Nachzahlungszinsen leisten muss.
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14.134,00 €
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Beschluss
Die o. g. überplanmäßigen Ausgaben im Stadthaushalt 2022 i. H. v. 219.665,16 € werden genehmigt, da eine Deckung gewährleistet ist. Die o. g. überplanmäßigen Ausgaben im Stadtwerkehaushalt 2022 i. H. v. 61.002,67 € sowie die außerplanmäßigen Ausgaben i. H. v. 14.134,00 € werden genehmigt, da eine Deckung gewährleistet ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.03.2023 09:18 Uhr