Bauleitplanung der Gemeinde Neuendettelsau; Bebauungsplan Nr. 28 "Gewerbegebiet Fürschlag III"; Frühzeitige Unterrichtung/Beteiligung nach § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  28. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 27.01.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 28. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.01.2016 ö beschliessend 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Gemeinde Neuendettelsau plant die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 28 „Gewerbegebiet Fürschlag III“ und hat die Stadt Heilsbronn als benachbarte Gemeinde nach § 2 Abs. 2 BauGB am Verfahren beteiligt. Nach § 2 Abs. 2 BauGB sind die Bauleitpläne benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen.

Das Plangebiet umfasst insgesamt ca. 2,41 ha, von denen ca. 1,9 ha auf Gewerbeflächen entfallen und die übrigen Flächen für ökol. Ausgleichsmaßnahmen und Verkehrsflächen vorgesehen sind.

Die Planung ist erforderlich geworden, weil sich der verfügbare Bestand der Gemeinde Neuendettelsau an gewerblichem Bauland durch Grundstücksverkäufe und Kaufoptionen im bisherigen „Gewerbegebiet Fürschlag II“ aktuell von 5,9 ha auf rd. 1,5 ha reduziert hat. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Gewerbegebiet Fürschlag III“ soll der Vorrat an Gewerbebauland wieder um ca. 1,9 ha aufgestockt werden, um sicherzustellen, dass die Gemeinde weiterhin mit einem Angebot auf dem Grundstücksmarkt präsent ist, das einer Vielzahl von Interessenten und deren Anforderungen an gewerbliche Bauflächen gerecht wird.

Die Lage des beabsichtigten Gewerbegebietes kann der Anlage entnommen werden.

Beeinträchtigungen der Stadt Heilsbronn bzw. der städtebaulichen Entwicklung der Stadt Heilsbronn, die sich aus der Ausweisung des Gewerbegebietes ergeben könnten, sind aus Sicht der Verwaltung nicht ersichtlich. Insbesondere liegt keine Beeinträchtigung raumordnerischer oder landesplanerischer Ziele vor. Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche sind ebenfalls nicht ersichtlich.

Beschluss

Mit dem Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 28 „Gewerbegebiet Fürschlag III“ mit integriertem Grünordnungsplan der Gemeinde Neuendettelsau besteht Einverständnis. Einwendungen werden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nicht vorgetragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.01.2016 10:04 Uhr