Bauantrag Heich Herbert und Renate, Frühlingstraße 11 c, 91560 Heilsbronn
Neubau einer Terrassenüberdachung auf Fl.Nr. 237/36, Gemarkung Heilsbronn, Frühlingstraße 11 c
Daten angezeigt aus Sitzung:
30. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 02.03.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragsteller beabsichtigen die Errichtung einer Terrassenüberdachung. Die Überdachung soll die Maße 3,90 m (Tiefe) x 6,00 m (Länge) haben.
Nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g BayBO sind Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m verfahrensfrei. Da die Tiefe vorliegend 3,90 m beträgt, ist ein Baugenehmigungsverfahren erforderlich.
Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor. Hierzu lässt sich ausführen, dass die östlich und westlich angrenzenden Grundstücksnachbarn unterzeichnet haben. Die Terrassenüberdachung wird optisch nur von diesen wahrnehmbar sein. Die rückseitig zu beteiligenden etwa 20 Nachbarn wurden wegen des hohen Aufwands bisher nicht am Verfahren beteiligt. Ein Antrag auf Nachbarbeteiligung durch die Stadt wurde nicht gestellt.
Das Vorhaben liegt im Innenbereich. Bauplanungsrechtliche Belange gegen das Vorhaben sind nicht ersichtlich.
Beschluss
Dem Bauantrag für den Neubau einer Terrassenüberdachung auf der FlNr. 237/36, Gemarkung Heilsbronn, wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.03.2016 14:15 Uhr