Staatsstraße St 2410 Heilsbronn - Windsbach St 2220; Umbau der Kreuzung Industriegebiet Heilsbronn a) Information über den Stand der Voruntersuchung des Staatlichen Bauamtes Ansbach b) Beschluss über die Stellungnahme der Stadt Heilsbronn


Daten angezeigt aus Sitzung:  36. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 16.03.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 36. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.03.2016 ö beschliessend 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit Schreiben vom 12.02.2016 ging die Voruntersuchung vom 27.01.2016 zum Umbau der Kreuzung Industriegebiet Heilsbronn bei der Stadtverwaltung ein. Es wurden 5 Varianten untersucht und ausgewertet.
Variantenbeschreibungen:
Variante 1: Linksabbiegespur ohne Signalanlage in der St 2410:
Die Kreuzung wird in einen Linksversatz aufgelöst- damit wird einer Festlegung der Unfallkommission nachgekommen. Es wird eine Linksabbiegestreifen aus Richtung Norden in die GVS Heilsbronn vorgesehen.
Aus Richtung Süden wird auf der St 2410 in Richtung GVS Aich kein Linksabbiegestreifen vorgesehen, da der von Süden zufahrende Verkehr an der vorgelagerten Kreuzung GVS Mausendorf / GVS Aich in Richtung Aich abbiegen kann und damit die Verkehrsbeziehung nach Westen nicht gegeben ist. Der Linksabbiegevorgang in Richtung Aich ist von nachrangiger verkehrlicher Bedeutung und wird durch verkehrsrechtliche Maßnahmen unterbunden.
Die fehlende Notwendigkeit eines Linksabbiegestreifens ist auch durch die Knotenpunktzählung vom 15.10.2013 belegt. Demnach treten innerhalb von 24 Stunden zwei Linksabbieger in die GVS nach Aich auf.
Die Ausbaulänge bei dieser Variante beträgt im Bereich der Staatsstraße 320 m. Die Gemeindeverbindungsstraße nach Heilsbronn wird auf eine Baulänge von ca. 85 m neu errichtet und ca. 100 m nördlich des bisherigen Kreuzungsbereiches auf die Staatsstraße aufgebunden.
Es wird eine Linksabbiegespur für die GVS nach Heilsbronn mit einer Breite von 3,25 m und jeweils durchgängigen Fahrbahnbreiten von 3,75 m neu errichtet. Die Aufstelllänge in der Linksabbiegespur beträgt 20 m, die Verzögerungsstrecke 20 m sowie die Verziehungsstrecke 70 m. Der Versatz der Gemeindeverbindungsstraße nach Aich beträgt 100 m. In den beiden einmündenden Straßen werden, aus Verkehrssicherheitsgründen und zur besseren Erkennbarkeit des Knotenpunktes, jeweils Verkehrsinseln angeordnet. Der Rad- und Gehweg zweigt von der GVS nach Heilsbronn nordöstlich der St 2410 ab und wird parallel der GVS bis zur Staatsstraße geführt. Im Verziehungsbereich der Linksabbiegespur ist eine Überquerungshilfe angeordnet. Der Rad- und Gehweg wird über die Überquerungshilfe geführt und verläuft nach 70 m parallel zur St 2410 bis zur GVS Richtung Aich.
Variante 2: Linksabbiegespur mit Signalanlage in der St 2410 sowie Anforderungssignalanlage für die Fußgängerüberquerung
Die Ausführung der Variante 2 erfolgt geometrisch wie bei Variante 1.
Wegen der hohen Zahl an Linkseinbiegern von der GVS nach Heilsbronn wird zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit eine mittel- bis langfristige Vollsignalisierung der drei Äste (St 2410 und GVS nach Heilsbronn) vorgesehen.
Die GVS Aich wird wegen des deutlich geringeren Verkehrs nicht signalisiert. Der Einfahrvorgang in die Staatsstraße kann im Schutz der Signalanlage erfolgen.
Die Sperrfläche der Linksabbiegespur wird für eine Überquerungshilfe genutzt. Dadurch wird das Kreuzen der viel befahrenen Staatsstraße für Fußgänger und Radfahrer erleichtert. Die Überquerungshilfe erhält eine Anforderungssignalanlage.
Die Rad- und Gehwegführung erfolgt wie bei Variante 1.
Diese Variante ermöglicht gesicherte Ein- und Abbiegevorgänge. Darüber hinaus ermöglicht sie den Fußgängern und Radfahrern, eine durch eine Ampelanlage gesicherte Querung der viel befahrenen Staatsstraße.
Kreisverkehrsvarianten
Folgende Grundsätze gelten für alle Kreisverkehrsvarianten:
Der Kreisverkehr ist bei allen Lösungen mit einem Durchmesser von 40 m, einer Fahrbahnbreite von 7 m und einem Durchmesser der Mittelinsel von 26 m vorgesehen. Die vier Äste werden wegen des hohen Verkehrsaufkommens jeweils mit einer Zufahrtsbreite von 4,50 m und einer Ausfahrtsbreite von 5 m angeschlossen. Verkehrsinseln als Fahrbahnteiler im Zufahrtsbereich sind bei allen Varianten vorgesehen.
Variante 3: Kreisverkehr am bisherigen Kreuzungsbereich:
Bei Variante 3 ist die Anordnung des Kreisverkehrs am bisherigen Kreuzungspunkt vorgesehen. Der Kreisverkehr wird im vorhandenen Kreuzungsbereich angeordnet.
Die Staatsstraße in nördlicher Richtung auf einer Länge von ca. 50 m und in südlicher Richtung auf einer Länge von ca. 45 m ausgebaut.
In Richtung Heilsbronn ist der Neubau der GVS auf einer Länge von 260 m, in Richtung Aich auf einer Länge von 165 m erforderlich. Im Neubaubereich der GVS Aich wird der vorhandene Forstweg entsprechend den örtlichen Gegebenheiten neu angebunden.
Bei sämtlichen Straßenästen sind Anpassungen an den Bestand in einer Länge von bis zu 20 m vorgesehen.
Die Anbindung der GVS an den Kreisverkehr bedingt kleine Radien (R = min 50), die dadurch erforderlichen Kurvenaufweitungen wurden nach RAL, Abschnitt 5.6.3 ermittelt. Die Zufahrbarkeit wurde mittels Schleppkurven überprüft.
Die Führung des Fuß- und Radwegeverkehrs zweigt nördlich des Kreisverkehrs von der GVS nach Heilsbronn ab, quert im Bereich des nördlichen Fahrbahnteilers die Staatsstraße und schließt an den in die GVS nach Aich einmündenden Forstweg an.
Die Länge des Rad- und Fußweges beträgt insgesamt ca. 220 m.
Variante 4: Kreisverkehr nördlich des bisherigen Kreuzungsbereichs
Bei Variante 4 wird der geplante Kreisverkehr ca. 110 m nördlich des bisherigen Kreuzungsbereichs in Richtung Heilsbronn versetzt angeordnet. Die Anbindungslängen der Staatsstraße ergeben sich in Richtung Heilsbronn mit ca. 46 m, in Richtung Neuendettelsau mit ca. 47 m.
Die Gemeindeverbindungsstraße Heilsbronn muss auf einer Länge von ca. 60 m dem Kreisverkehr angepasst werden, die GVS Aich auf einer Länge von ca. 282 m.
Zusätzlich sind Anpassungsbereiche mit ca. 10 m Länge vorgesehen.
Die Anbindung der GVS an den Kreisverkehr bedingt kleine Radien (R = min 50), die dadurch erforderlichen Kurvenaufweitungen wurden nach RAL, Abschnitt 5.6.3 ermittelt. Die Zufahrbarkeit wurde mittels Schleppkurven überprüft.
Die Führung der Fuß- und Radwegeverbindung zweigt von der GVS nach Heilsbronn ab, quert dann die Staatsstraße südlich des Kreisverkehrs im Bereich des Fahrbahnteilers und bindet an die verlegte GVS nach Aich an. Die Länge des Fuß- und Radwegs beträgt insgesamt ca. 250 m.
Variante 5: Kreisverkehr südlich des bisherigen Kreuzungsbereichs
Bei der Kreisverkehrsvariante 5 wird der Kreisverkehr ca. 75 m südlich der bestehenden Kreuzung angeordnet (Lage des Kreisverkehrs außerhalb des Wasserschutzgebietes).
Die Staatsstraße wird in Richtung Heilsbronn auf einer Länge von ca. 45 m, in Richtung Neuendettelsau auf einer Länge von ca. 47 m angepasst.
Die GVS nach Heilsbronn wird auf einer Länge von ca. 295 m neu errichtet, in Richtung Aich ist eine Neuverlegung auf einer Länge von ca. 95 m erforderlich.
Die Anbindung der GVS an den Kreisverkehr bedingt kleine Radien (R = min 50), die dadurch erforderlichen Kurvenaufweitungen wurden nach RAL, Abschnitt 5.6.3 ermittelt. Die Zufahrbarkeit wurde mittels Schleppkurven überprüft.
Die Führung des Fuß- und Radwegeverkehrs zweigt nördlich des Kreisverkehrs von der GVS nach Heilsbronn ab, quert im Bereich des nördlichen Fahrbahnteilers die Staatsstraße und schließt an den in die GVS nach Aich einmündenden Forstweg an.
Die Länge des Rad- und Fußweges beträgt insgesamt ca. 200 m.
Baukosten:
Die Baukosten und Grunderwerbskosten wurden im Rahmen einer Kostenschätzung ermittelt. Die Ingenieurkosten sind hier nicht mit enthalten.
                                                                          Baukosten:  Grunderwerbsk.
Variante 1: Linksabbiegespur ohne Signalanlage                           400.000 €                  7.500 €
Variante 2: Linksabbiegespur mit Signalanlage                           500.000 €                  7.500 €
Variante 3: Kreisverkehr am bisherigen Kreuzungsbereich        1.190.000 €                72.450 €
Variante 4: Kreisverkehr nördlich des bish. Kreuzungsbereich        1.140.000 €                48.150 €
Variante 5: Kreisverkehr südlich des bish. Kreuzungsbereich        1.140.000 €                52.250 €

Da die Verkehrsbelastung in den anschließenden Ästen unter 20 % liegt, werden die Kommunen Neuendettelsau und Heilsbronn nicht an den Kosten beteiligt.
Kostenträger der Maßnahme ist der Freistaat Bayern.
Das Staatliche Bauamt hat zwar als Ergebnis der Voruntersuchung sich für die Variante 2, Lichtsignalanlage ausgesprochen. Dies wird begründet, dass hier mit moderaten Baukosten eine hohe Verkehrssicherheit bei relativ geringem Flächenverbrauch, geringen baulichen Maßnahmen, geringen Kompensationsflächenbedarf und durch eine verkehrsabhängige Steuerung der LSA die höchste Verkehrsqualität und eine sehr hohe Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes erwarten lässt.
Zu dieser Wertung des Umbaus der Kreuzung Industriegebiet Heilsbronn nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Die Variante 2 - Linksabbiegespur mit Signalanlage (Unterhalt der LSA wurde über einen Zeitraum von 10 Jahren in der Kostenermittlung berücksichtigt. Dennoch werden mit rund 4.000,--€ bis 5.000,--€ für die Folgejahre hier für weitere 30 Jahre 150.000,-- € ohne Preiserhöhung ergeben) und in der Variante 1 - Linksabbiegespur ohne Signalanlage werden diese zwar höher bewertet, dennoch sieht die Verwaltung, dass gerade bei einem Kreisverkehr die Geschwindigkeit so reduziert wird, dass es, falls es zu einem Verkehrsunfall kommen sollte, es sich hier nur um leichte Blechschäden handeln wird. Ebenfalls ist der Verkehrsfluss, gerade bei einem Kreisverkehr gegeben.
Hinsichtlich des Artenschutzes wurde festgestellt, dass aufgrund des hohen Verkehrsaufkommen sich hier die Tierwelt schon verlagert hat und stellt daher, wie in der Wertung auch keine Relevanz dar.
In dem Anschreiben des Staatlichen Bauamtes vom 12.02.2016 wurden, um ein breites Meinungsbild zur Voruntersuchung zu erhalten auch die Mandatsträger und Institutionen um Stellungnahme zur Voruntersuchung angeschrieben.
In diesem Zusammenhang hat die Stadt Heilsbronn die Mandatsträger und die Nachbargemeinde zu einem gemeinsamen Gespräch ins Rathaus am 17. März 2016 eingeladen. Hierbei möchte sich die Stadt Heilsbronn in der weiteren Vorgehensweise entsprechend abstimmen und Ihr Anliegen zum Neubau eines Kreisverkehrs kräftigen.
Die Stadtverwaltung möchte auch hier auf die Behandlung der Petition im Ausschuss des bayrischen Landtag am 04.03.2015 zur Genehmigung der Errichtung eines Kreisverkehrs an der Staatsstraße 2410 hinweisen. Auch hier wurde angeboten, sich erneut an den Petitionsausschuss zu wenden, sollte es zu keiner tatsächlichen Realisierung kommen.
Aus Sicht der Verwaltung ist die Variante 5, Kreisverkehr südlich des bisherigen Kreuzungsbereiches die beste Lösung. – siehe Variante 5.
Der Stadtrat stimmt für die Variante 5 zum Neubau des Kreisverkehrs südlich des bisherigen Kreuzungsbereichs.

Beschluss

Aus Sicht der Verwaltung ist die Variante 5, Kreisverkehr südlich des bisherigen Kreuzungsbereiches die beste Lösung. Der Stadtrat stimmt für die Variante 5 zum Neubau des Kreisverkehrs südlich des bisherigen Kreuzungsbereichs.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Datenstand vom 06.04.2016 09:09 Uhr