Sicherung der Wasserversorgung der Stadt Heilsbronn - aktueller Sachstand, Information


Daten angezeigt aus Sitzung:  37. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 13.04.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 37. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 13.04.2016 ö vorberatend 7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Nach Ermächtigung der Verwaltung durch den Stadtrat in der Sitzung vom 13.01.2016 wurden die Planungen für den Bau einer Verbundleitung an den Zweckverband zur Wasserversorgung der Reckenberg Gruppe erteilt.
In der Sitzung des Stadtrats am 02.03.2016 wurde das Thema Wasserversorgung von einzelnen Stadträten/-innen erneut angesprochen.
Folgende Fragen wurden aufgegriffen und werden beantwortet. Wegen der sehr umfangreichen Tagesordnung in der Sitzung des Stadtrates vom 02.03.2016 wurde dies auf heute vertagt.
Frage 1:
Schüttung der Brunnen und Bezug aus Ketteldorf (von RBG)
Die derzeitige Schüttung der Brunnen beträgt z. Zt. rd. 21,2 l/s.
Brunnen I:        1,7 l/s
Brunnen II:        2,0 l/s
Brunnen III:        1,5 l/s
Brunnen IV:        3,0 l/s
Brunnen IVa:        2,5 l/s
Brunnen V:        5,0 l/s           (Sanierung: Stockwerkstrennung)
Brunnen VI:        1,3 l/s
Brunnen VII:        1,4 l/s
Brunnen VIII:        1,6 l/s
Brunnen IX:        0,6 l/s
Brunnen X:         0,6 l/s
Die tägliche Wasserabgabe (inkl. Großabnahmer) beträgt zurzeit ca. 900 m³/d.
Bei Betrieb aller Brunnen können täglich ca. 1831 m³/d  gefördert werden. Bei Ausfall der Rohrnetzleitung von den Brunnen 1-3 und 6-8 können nur ca. 11,7 l/s gefördert werden, entspricht ca. 1010 m³/d. Ohne den Brunnen V  beträgt die Förderung nur noch ca. 16,2l/s, ca. 1400 m³/d.
Aus der Notleitung ZW RBG in Ketteldorf können 4,0 l/s bezogen werden.
In den Sommermonaten beträgt die tägliche Abgabe zwischen 1600 m³/d bis 1800 m³/d.
Der Bezug von Wasser aus dem DPW Ketteldorf dient ausschließlich der Brauchwasserversorgung. Hier werden im Zeitraum Mai bis Oktober das Freibad Heilsbronn, die Kleingartenanlage und die Rasenspielfelder an der Mehrzweckhalle versorgt.

Frage 2:
Schüttung / Wasserpegel nach diesem Winter?
Die Schüttung der Brunnen hat sich durch den Niederschlag in den letzten Wochen nicht erhöht.
Die einzelnen Wasserpegel der Brunnen haben sich daher ebenfalls nicht erhöht.
Die Stadtwerke Heilsbronn haben im April 2013 beim Landratsamt Ansbach eine Änderung der gehobenen Erlaubnis für das Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser aus den Brunnen I-X, IVa beantragt. Die Entnahmemenge aus dem Brunnen II wurde von 6,0 l/s auf 2,0 l/s reduziert. Dies war die Voraussetzung dafür, dass die engere Schutzzone an der Ansbacher Straße zurückgenommen und der Neubau einer Zufahrtsstraße für das Neubaugebiet „Am Sonnenfeld“ realisiert werden konnte, ohne den Brunnen II zu gefährden.
Mit den neu genehmigten Entnahmemengen sind die Stadtwerke Heilsbronn verpflichtet, sich an den Bescheid vom 28.04.2014 zu halten (s. Frage 1).

Frage 3:
Warum können nicht mehrere 100er Rohre verlegt werden?
Technisch wäre die Variante der 4-fache Aufwand.
Für den Bau müssten 4 Rohrleitungen in der Dimensionierung DN100 verlegt werden. Statt einer Rohrleitung mit ca. 2.800 m Rohr DN300 müssten Rohre mit einer Gesamtlänge von 11.200 m verbaut werden. Der Bau würde sich verteuern.
Vor jeder Benutzung müsste der einzelne Rohrstrang einer bakteriologischen Untersuchung unterzogen werden. Hier fällt ein Mehraufwand für die Beprobung und höherer Personalaufwand an. Im Brandfall und bei Ausfall des Hochbehälters kann keine Bereitstellung der geforderten Wassermenge nach DVGW W405 gewährleistet werden.

Frage 4:
Brunnen Berghofquelle (Kann das Wasser zu Trinkwasser aufbereitet werden? Kosten?)
Aus den Berghofquellen kann kein Trinkwasser gefördert werden.
Mit Bescheid vom Landratsamt Ansbach vom 08.07.2015 dient die Gewässerbenutzung der Brauchwasserversorgung (Bewässerung von Sonderkulturen) in Nicht-Trinkwassergüte mit einer Fördermenge von 20.000 m³/a. Es gibt kein Trinkwasserschutzgebiet. Die Nitratwerte sind über dem gesetzlichen Grenzwert nach TrinkWV.

Frage 5:
Haftung der Stadt gegenüber Großabnehmern, wenn die Bereitstellung der Wassermenge aus der öffentlichen Trinkwasserversorgung nicht gedeckt werden kann.
Hierzu wird auf die Bekanntgabe Nr. 915 des Stadtrates vom 13.01.2016 verwiesen, der auf die vertraglichen Verpflichtungen der Stadt Heilsbronn eingeht.
In der Wasserabgabesatzung der Stadt Heilsbronn ist folgendes geregelt:
„Grundsätzlich hat die Stadt im Allgemeinen das Wasser ohne Beschränkung zu jeder Tages- und Nachtzeit zur Verfügung zu stellen. Dies gilt jedoch nicht soweit und solange die Stadt bei Wassermangel oder sonstigen technischen oder wirtschaftlichen Umständen, deren Beseitigung nicht zumutbar ist, an der Wasserversorgung gehindert ist.
Die Stadt kann die Belieferung ablehnen, mengenmäßig und zeitlich beschränken oder unter Auflagen und Bedingungen gewähren, soweit das zur Wahrung des Anschluss- und Benutzungsrechtes der anderen Berechtigten erforderlich ist.“
Im Brandschutzkonzept eines Großabnehmers wurde nach DVGW Arbeitsblatt W405 eine erforderliche Löschwassermenge von  192 m³/h bei min. 1,5 bar über einen Zeitraum von 2 Stunden erforderlich.
Im Rahmen dieser Vorgaben ist keine Haftung der Stadt Heilsbronn abzuleiten.

Frage 6:
Erforderlichkeit Aufhebungsbeschluss
Nach herrschender Meinung bleibt ein einmal gefasster Beschluss bestehen, bis er durch einen gegenteiligen Beschluss des Stadtrates wieder aufgehoben wird, sei es für die Zukunft, sei es – was mit gewissen Einschränkungen zulässig ist – mit Rückwirkung. Es ist deshalb nicht erforderlich, dass ein (zusätzlicher) Beschluss gefasst wird, der den gegenteiligen Beschluss aufhebt.
Über einen Sachverhalt darf grundsätzlich in der gleichen Sitzung nicht noch einmal abgestimmt werden. In einer späteren Stadtratssitzung kann über einen Beratungsgegenstand durchaus erneut beraten und abgestimmt werden. Dies setzt voraus, dass neue Tatsachen oder auch neue gewichtige Gesichtspunkte vorgetragen werden und der Punkt ordnungsgemäß auf die Tages-ordnung genommen wurde. Allerdings ist als neuer gewichtiger Punkt bereits anzusehen, wenn sich die Mehrheitsverhältnisse im Stadtrat geändert haben.

Frage 7:
Dimensionierung der Verbundleitung
Übersichten:
Eigenversorgung/Förderung aktuell 21,2 l/sec. = max. 1.830 m³/d
(Tatsächlich genehmigte Wassermenge 1687 m³/d x 365  Tage)
Wasserbedarf der Stadt aktuell
350.000 m³


Wasserbedarf der Stadt künftig

570.000 m³


570.000 m³
Wasserbedarf Großabnehmer aktuell
30.000 m³


150.000 m³
Mögl. Wasserabnahmemenge des Großabnehmers

150.000 m³


Künftiger Wasserbedarf der Stadt        

570.000 m³


570.000 m³



Kriterien

DN 200

DN 250

DN 300


Max. Durchfluss

113 m³/h
(31,4 l/s)


176 m³/h
(49,1 l/s)

254 m³/h
(70,7 l/s)
Mindestabnahme rd.
41.250 m³/Jahr

65.000 m³/Jahr
85.000 m³/Jahr

Künftiger Bedarf rd.


570.000 m³/Jahr

570.000 m³/Jahr

570.000 m³/Jahr
Eigenversorgung rd. (1.687 m³/Tag)

615.860 m³/Jahr
615.860 m³/Jahr
615.860 m³/Jahr
Ungedeckt
0
0
0


Sicherstellung und Risikoeinschätzung bei Ausfall der Eigenanlagen

Brunnenausfall

Ja
Ja
Ja                

2. Standbein

X
Eingeschränkt        
      (nicht im Brandfall!)
Ja                

Brandschutz 192m³/h

x
     x
Ja                
Reinigung Hochbehälter Wasserwerk

x

     x

Ja                

Investitionskosten

Werkausschuss
12.11.2014



Stadtratssitzung
13.01.2016


Aktuell
Status Quo:
Sanierung des Hochbehälters
Neubau Behälter
Anschluss an RBG
als 2. Standbein
Ersparnis bei Bau der
Verbundleitung

- 277.000,00 €


1.267.750,00 €


1.505.000,00 €

1.228.000,00 €

Erläuterungen:
Derzeitig anzusetzender Wasserverbrauch 2015 (Ortsnetz und Industrie):
Großabnehmer rd. 30.000 m³/a
Jährlicher Wasserbedarf                Qa =                                                      350.000 m³/a
Mittlerer täglicher Wasserbedarf        mittl. Qdm = 350.00 m³/a/365 =                        958,0 m/d
Max. stündlicher Wasserbedarf                max. Qh= 958 m³/d /10h =                  rd.   95,8 m³/h
Zuzüglich stündlicher Verbrauch Großabnehmer:                                                 20,0 m³/h
Gesamt:                                                                                            115,8 m³/h

Zukünftig anzusetzender Wasserverbrauch (Ortsnetz und Industrie)                      570.000 m³/a
Großabnehmer bis rd. 150.000 m³/a
Jährlicher Wasserbedarf                Qa =                                                      570.000 m³/a
Mittlerer täglicher Wasserbedarf        mittl. Qdm = 570.000 m³/a/365 =                      1561,0 m/d
Max. stündlicher Wasserbedarf                max. Qh= 1534 m³/d /10h =                   rd.   156,0 m³/h
Zuzüglich stündlicher Verbrauch Großabnehmer:                                                 60,0 m³/h
Gesamt:                                                                                      216,0 m³/h

Die Dimensionierung der neuen Zubringerleitung muss so erfolgen, dass auch bei einem Ausfall der städtischen Anlagen die Versorgung einschl. des Löschwasserbedarfes von min. 96 m³/h und max. 192 m³/h gewährleistet ist. Aufgrund der technischen Vorgaben zur Dimensionierung der Rohrleitung und der Sicherstellung des Brandschutzes nach DVGW W405 kann die Rohrleitung nicht in einer Größe von DN200 oder DN250 gebaut werden, sondern nur in DN300. Nach dieser Vorschrift besteht für das Wasserversorgungsunternehmen (WVU) grundsätzlich keine Verpflichtung, auch das Wasser für den Objektschutz vorzuhalten. Der vom WVU nicht gedeckte Löschwasserbedarf ist durch Objektbezogene bauliche Maßnahmen wie Löschwasserbehälter oder –teiche sicherzustellen. Allerdings kann mit dem WVU vereinbart werden, zusätzliches Löschwasser bereit zu stellen. Häufig werden beide Möglichkeiten gemeinsam genutzt.
Lediglich ab einer Dimensionierung DN300 besteht ein sog. 2. Standbein, das von der Wasserwirtschaftsverwaltung inzwischen jedem Versorger empfohlen wird (Anlage Zeitungsbericht).
Auch bei der von den Stadtwerken Heilsbronn geplanten Sanierung der eigenen Anlagen sollte das 2. Standbein als Sicherheit zur Verfügung stehen. Bei zukünftigen Wartungs- und Reinigungsarbeiten am Hochbehälter DPW1500 muss die Wassermenge über die Verbundleitung bezogen werden, da kein weiterer Trinkwasserspeicher mehr zur Verfügung steht.
Für die Baumaßnahme „Kreisverkehr Ansbacher Straße“ muss die Rohrleitung umverlegt werden. Die Brunnen 1-3 und 6-8 sind für einen Zeitraum von ca. 7 – 10 Tage nicht am Netz.
In dieser Zeit kann keine Brunnenförderung zum Hochbehälter betrieben werden. Der vorhandene Notverbund in Ketteldorf ist nicht nutzbar.
Eine Reduzierung auf DN250 würde die hydraulische Leistungsfähigkeit einschränken aber keinen wirtschaftlichen Vorteil bringen. Bei DN250 handelt es sich um eine sog. „Zwischengröße“ die im Herstellerwerk als Sonderform gefertigt werden muss. Deshalb ist der Preis für das Rohr in etwa so hoch wie bei DN300. Die Wasserentnahme des Großabnehmers hat keinen Einfluss auf die Dimensionierung der Zubringerleitung. Eine Zuleitung in DN200 hätte nur 35% der Leistungsfähigkeit der Leitung DN300 (Leitungslänge, Absperrschieber, Bögen, Verlegung auf die Gesamtlänge von 2800m).
Die Leitung DN300 ist so ausgelegt, dass auf unbestimmte Zeit auch die komplette Versorgung der öffentlichen Trinkwasserversorgung der Stadt Heilsbronn gewährleistet ist.
Eine kombinierte Versorgung (Eigenwasser Stadtwerke und RBG)  ist aufgrund der Ausführung in DN300 ohne Probleme möglich.

Für die hydraulische Bemessung der Zubringerleitung wird von folgenden Größen ausgegangen:

?        Jahreswasserverbrauch Qa                =        570.000 m³
?        Mittlerer Tagesverbrauch Qdm                =               958 m³
?        Maximaler Tagesverbrauch Qdmax        =            2.300 m³
?        Löschwasserbedarf W405                =           192 m³/h

Für die Voll- oder Teilversorgung der Stadt Heilsbronn ist eine Zuleitung von der Fernleitung Aich-Mausendorf bis zum Wasserwerk Heilsbronn notwendig. Nachdem auch bei einer Teilversorgung für die Zeit der Sanierung der eigenen Anlagen der Stadt die volle Versorgungssicherheit gegeben sein muss, ergibt sich aus der hydraulischen Berechnung für beide Varianten der gleiche Rohrdurchmesser. Alle Berechnungen haben gezeigt, dass die Nennweite DN300 erforderlich ist.
Nach Überprüfung und Anpassung der Trasse ergibt sich eine Zuleitungslänge von 2.760 m.
Die Kosten für diese Zubringerleitung DN300 betragen im Entwurf ca. 824.000 € netto.
Erforderlicher Wasserbezug und Kosten: Stand Juli 2014
Zur Sicherstellung der hygienisch einwandfreien Verhältnisse muss über die neue Zubringerleitung ein dauerhafter Wasserbezug erfolgen. Dieser muss mindestens ca. 85.000 m³/a betragen.
Folgende Kosten wurden damals angesetzt.

?        Wasserbezug  100.000 m³ x 6,14 €/m³ (BKZ)                =        614.000 € netto
?        + Baukosten und Zubringerleitung                        =        824.000 € netto
Gesamtkosten:                                                            1.444.000 € netto

Das Ergebnis der Ausschreibung „Bau einer Verbundleitung von Aich zum Hochbehälter Heilsbronn“ zeigt folgendes Ergebnis:
Kosten:
?        Leitungsbau rd.        387.000 € netto
?        Rohrleitung rd.        160.000 € netto
Gesamtkosten der Maßnahme  in Höhe von rd. 547.000,00 € netto

Bei einer Aufhebung der Ausschreibung und einer Neuausschreibung ist nach Rücksprache mit dem Planungsbüro mit einer höheren Auftragssumme zu rechnen.    
Im Vertragsentwurf vom Zweckverband zur Wasserversorgung der Reckenberg Gruppe wurden Kosten in Höhe von 824.000 € netto angesetzt. 

Zusammenfassung:
Die in mehreren Sitzungen aufgezeigten Varianten, insbesondere die Erhaltung des Status quo würden einen höheren Investitionsaufwand (Erweiterung Speichervolumen und fehlendes 2. Standbein) bedeuten oder der ebenfalls mögliche Vollanschluss an die Fernwasserversorgung hätte die nicht gewollte Aufgabe der eigenen Wasserversorgung zur Folge.
Die Beschlüsse des Stadtrates gewährleisten durch den Bau der Verbundleitung auf kostengünstigstem und zukunftssicherstem Weg die Wasserversorgung der Stadt Heilsbronn.
Dient zur Kenntnis.
DPW Ketteldorf – Notverbund RBG 4,0 l/s – 1 Leitung – Problematik: Quellwasser/Behälter/Leitung
Bewässerung: Kleingartenalage, Rasenspielfelder, Freibad




Weiterer Verlauf der Leitung von DPW Ketteldiorf – Brunnen 3 Abzweigschacht




Abzweigschacht Brunnen III – Baumaßnahme Kreisverkehr – Umverlegung der AZ250 Pumpleitung : Achtung !! DIE AZ Leitung ist für einen Zeitraum von ca. 7-10 Tagen außer Betrieb; Ein Notverbund aus Ketteldorf über die RBG Leitung ist auch nicht möglich!
Brunnen I-III und Brunnen VI-VIII
Leitung verläuft weiter Richtung Hochbehälter
Hochbehälter DPW 1500 (1500 m³)  und Rundkammern 2x250 m³

Datenstand vom 13.05.2016 10:14 Uhr