Kommunalinvestitionsprogramm (KIP)
Daten angezeigt aus Sitzung:
37. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 13.04.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Bund hat ein Sondervermögen "Kommunalinvestitionsförderungsfonds" in Höhe von 3,5 Milliarden Euro (Anteil Bayern 289,24 Millionen Euro) zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände in den Jahren 2015 bis 2018 eingerichtet. Grundlage der Förderung sind das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz und die dazu von Bund und Ländern geschlossene Verwaltungsvereinbarung.
Am 7. Juli 2015 hat der Bayerische Ministerrat beschlossen, die gesamten auf Bayern entfallenden Mittel für Maßnahmen der energetischen Sanierung kommunaler Gebäude und Einrichtungen sowie Maßnahmen des Barriereabbaus und des Städtebaus zu verwenden. Die Richtlinien zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen in Bayern (KInvFR) sind am 9. Oktober 2015 veröffentlicht worden und mit Wirkung vom 1. September 2015 in Kraft getreten.
Die von der Stadt Heilsbronn angemeldete Maßnahme mit dem kleinsten Finanzvolumen wird in abgespecktem Umfang unter Umständen berücksichtigt.
Es handelt sich um die energetische Sanierung der Fassade der Turnhalle an der Grundschule Heilsbronn.
Sobald Näheres bekannt ist bzw. diese Maßnahme berücksichtigt wird, erfolgt Wiedervorlage zur Beratung und Beschlussfassung im Stadtrat.
Dient zur Kenntnis.
Datenstand vom 13.05.2016 10:14 Uhr