Bauantrag Landkreis Ansbach; Errichtung von Gemeinschaftsnotunterkünften für 92 Asylbewerber auf FlMr. 409, Gemarkung Heilsbronn
Daten angezeigt aus Sitzung:
37. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 13.04.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Verwaltung hatte den Vorschlag gemacht, dem Bauantrag des Landratsamtes vom 10.06.2015 zur Errichtung einer Gemeinschaftsnotunterkunft für Asylbewerber auf dem ehemaligen Festplatz an der Werkvolksiedlung nicht zu entsprechen. Der Stadtrat ist dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt und hatte zuletzt am 13.01.2016 entschieden, dass eine Verpachtung, Vermietung oder der Verkauf des Festplatzes zur Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber seitens der Stadt Heilsbronn nicht mehr in Erwägung gezogen wird.
Mit Schreiben vom 29.03.2016 (eingegangen am 07.04.2016) hat der Landkreis Ansbach seinen Bauantrag für die Errichtung von Gemeinschaftsunterkünften für zunächst 92 Asylbewerber auf dem Festplatz zurückgenommen – das Baugenehmigungsverfahren wurde eingestellt.
Der Stadtrat wurde seiner Verpflichtung zur Unterstützung der Flüchtlinge dennoch gerecht, da alternativ dezentrale Unterkünfte an der Ansbacher Straße für die Unterbringung von Flüchtlingen dem Landratsamt zur Verfügung gestellt und von diesem dann auch angemietet wurden.
Die Betreuung der Flüchtlinge wurde nicht Aufgabe der Stadt Heilsbronn, sie wird dankenswerterweise durch den Unterstützerkreis Asyl verpflichtend wahrgenommen.
Durch die dezentrale Steuerung konnte die Zahl der Flüchtlinge deutlich reduziert und zugleich eine wesentlich bessere Basis für die Integration der Flüchtlinge geschaffen werden.
Die Stadtverwaltung und der Stadtrat haben mit Maß und Ziel gehandelt.
Dient zur Kenntnis.
Datenstand vom 13.05.2016 10:14 Uhr