Ausbau St.-Gundekar-Straße, Erster Abschnitt von Einmündung Altendettelsauer Straße (FlurNr. 408/121) bis Einmündung Pfarrer-Hausmann-Straße (FlurNr. 367/6)
Daten angezeigt aus Sitzung:
55. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 25.01.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Dem Stadtrat wurde durch die Verwaltung bereits bei der Sitzung am 25.06.2014 (Nr. 99) zum Ausbau der Werkvolksiedlung die Abrechnungsgebiete für alle Straßen in der Werkvolksiedlung sowie die zugehörige Straßenkategorie vorgestellt.
Es ist beabsichtigt, als zweiten Straßenabschnitt die St.-Gundekar-Straße auszubauen. Der Ausbau soll von der Einmündung Altendettelsauer Straße bis zur Einmündung Pfarrer-Hausmann-Straße erfolgen. An der Einmündung Pfarrer-Hausmann-Straße endet das Abrechnungsgebiet (s. Lageplan) bei den Grundstücken FlNrn. 367/6 (südlich) und 367/46 (nördlich). Dies entspricht der Vorstellung in der Sitzung am 25.06.2014 und wird auch durch die erneute Prüfung des Abrechnungsgebietes durch die Verwaltung bestätigt.
Ebenfalls bestätigt wird auch die damals bereits genannte Straßenkategorie „Haupterschließungsstraße“ nach § 7 Abs. 3 der Ausbaubeitragssatzung der Stadt Heilsbronn. Die St.-Gundekar-Straße dient der Erschließung der anliegenden Grundstücke und gleichzeitig dem innerörtlichen Durchgangsverkehr. Durch diese Zuordnung beträgt der Eigenanteil der Stadt Heilsbronn für die Fahrbahn 50 %, die übrigen Anlagen, wie Gehweg und Straßenentwässerung, 40 %.
Das Abrechnungsgebiet sowie die Zuordnung als Haupterschließungsstraße sind nun vor Beginn der Ausbaumaßnahmen vom Stadtrat zu beschließen.
Die Entwurfsplanung für die St.-Gundekar-Straße wurde bereits durch das Ingenieurbüro Christofori und Partner durchgeführt und liegt der Verwaltung vor. Nun steht die stufenweise Beauftragung des Ingenieurbüros mit den Leistungsphasen 5 bis 8 an und ist vom Stadtrat zu beschließen. In der Sitzung wird die Baumaßnahme durch das Ingenieurbüro vorgestellt.
Seitens der Verwaltung ist die Erste Anliegerversammlung noch im Februar angedacht.
Beschluss 1
Der Stadtrat ordnet die St.-Gundekar-Straße von der Einmündung Altendettelsauer Straße bis zur Einmündung Pfarrer-Hausmann-Straße dem Straßentyp Haupterschließungsstraße gem. § 7 Abs. 3 der Ausbaubeitragssatzung zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Dritter Bürgermeister Stemmer hat sich wegen persönlicher Beteiligung der Stimme enthalten.
Beschluss 2
Der Stadtrat ermächtigt die Verwaltung, im Rahmen der stufenweisen Beauftragung die Leistungsphasen 5 bis 8 nach Prüfung an das IB Christofori und Partner zu vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.02.2017 16:24 Uhr