Ermächtigung der Verwaltung zur Behandlung eingehender Bauanträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren für das Baugebiet Nr. B 4 Weiterndorf "An den Schwabachauen"
Daten angezeigt aus Sitzung:
38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 27.07.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Verwaltung schlägt – analog dem Baugebiet Am Sonnenfeld - vor, dass der Bau- und Umweltausschuss die Stadtverwaltung ermächtigt, die eingehenden Bauanträge im Bereich des neuen Baugebietes „An den Schwabachauen“ im Genehmigungsfreistellungsverfahren auf Verwaltungsebene abzuarbeiten.
Damit kann eine beschleunigte Bearbeitung der Anträge erreicht werden. Zudem werden die Sitzungen des Bau- und Umweltausschusses entlastet.
Bereits in der anberaumten Sitzung sind Anträge im neuen Baugebiet enthalten, sodass eine zeitnahe Ermächtigung der Stadtverwaltung aufgrund sich häufender Anträge angezeigt ist.
Die Ermächtigung soll sich lediglich auf Vorhaben erstrecken, die die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 4 Weiterndorf „An den Schwabachauen“ einhalten (Freistellungsverfahren). Sollten Befreiungen/Abweichungen beantragt werden, so sind die Bauanträge dem Bau- und Umweltausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Der Bau- und Umweltausschuss wird über die auf Verwaltungsebene bearbeiteten Bauanträge fortlaufend in Kenntnis gesetzt.
Die Ermächtigung der Verwaltung zur Abarbeitung der eingehenden Bauantragsunterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren geht mit den Regelungen der Geschäftsordnung konform, § 14 Ab. 2 Nr. 4 Buchst. a und c GeschO.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss ermächtigt die Verwaltung, eingehende Bauanträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. B 4 Weiterndorf „An den Schwabachauen“ auf Verwaltungsebene abzuarbeiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.09.2016 10:02 Uhr