Bauantrag Stamminger-Schwarz Gerda, Winterhof 30 a, 91575 Windsbach
Geländeauffüllung auf Fl.Nr. 456, Gemarkung Seitendorf, Herbstwiesen
Daten angezeigt aus Sitzung:
42. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 23.11.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragstellerin beantragt eine Geländeauffüllung auf dem Grundstück Fl.Nr. 456, Gemarkung Seitendorf, Herbstwiesen.
Die Auffüllung ist bereits ohne entsprechende Genehmigung ausgeführt worden.
Der Antrag auf Genehmigung wurde nach Aufforderung des Landratsamtes Ansbach vom 18.08.2016 eingereicht.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Die Verwaltung wurde schon bei Auffüllungsbeginn
in Kenntnis gesetzt. Vor Ort wurde festgestellt, dass nicht nur reiner Erdaushub, sondern auch Ziegel und Steine eingebaut worden sind.
Unter diesen Voraussetzungen ist der Nachweis, dass keine schädlichen Verunreinigungen in der Auffüllung enthalten sind, zwingend erforderlich.
Nach Meinung der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen ohne diesen Nachweis nicht erteilt werden.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zur Geländeauffüllung auf dem Grundstück Fl.Nr. 456, Gemarkung Seitendorf, Herbstwiesen, wird nicht erteilt.
Der Antragstellerin wird mitgeteilt, dass das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt wird, wenn der Nachweis erbracht ist, dass keine schädlichen Verunreinigungen im Auffüllmaterial enthalten sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.11.2016 15:47 Uhr