Wasserrechtliche Genehmigungen zur Einleitung von wassergefährdenden Stoffen in die Sammelkanalisation der Stadt Heilsbronn


Daten angezeigt aus Sitzung:  42. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 23.11.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 42. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.11.2016 ö 2.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit Bescheiden des Landratsamtes Ansbach vom 24.10.2016 und 28.10.2016 wurde Herrn Uwe Haberäcker, Fürther Str. 29, und Herrn Dr. Gerd Volland, Marktplatz 2, das Einleiten von wassergefährdenden Stoffen und Stoffgruppen, welche über einen Amalgamabscheider zu leiten sind, in die städtische Sammelkanalisation genehmigt.

Die Amalgamabscheider müssen einen Wirkungsgrad von 95% aufweisen und sind außerdem regelmäßig zu warten. Ein entsprechendes Wartungsbuch ist zu führen!

Mindestens einmal in fünf Jahren, das erste Mal innerhalb eines Jahres nach Zustellung des Bescheides ist der Abscheider durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zu prüfen.
Der Prüfbericht ist dem Landratsamt Ansbach und der Stadt Heilsbronn unverzüglich und unaufgefordert vorzulegen.

Bei Nichteinhaltung der Auflagen des Bescheides haftet der Antragsteller.

Die Genehmigungen wurden jeweils bis zum 31.12.2036 erteilt.

Dient zur Kenntnis.

Datenstand vom 30.11.2016 15:47 Uhr