Bauantrag AB Heizung & Solartechnik Nbg. GmbH, Cadolzburger Straße 10, 90614 Ammerndorf
Anbau eines Balkons im Süden sowie Treppe zum Heizungskeller und einer Zugangstreppe zum 1. OG im Norden mit Umnutzung von wirtschaftlich genutzten Raum in Wohnraum auf Fl.Nr. 339/13, Gemarkung Heilsbronn, Nürnberger Straße 18
Daten angezeigt aus Sitzung:
45. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 11.01.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Dem Bauantrag zur Errichtung einer Eingangstreppe sowie Anbau eines Balkons hat der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 16.03.2016 zugestimmt.
Bei einer Baukontrolle durch das Landratsamt Ansbach wurden gravierende Abweichungen zum Bauantrag festgestellt. Der Bauherr wurde aufgefordert entsprechend ergänzte Planunterlagen einzureichen, welche allerdings direkt an das Landratsamt Ansbach gesendet worden sind.
Der Antragsteller plant nunmehr den Anbau eines Balkons im Süden, eine Treppe zum Heizungskeller, eine Zugangstreppe zum 1. OG im Norden und die Umnutzung von wirtschaftlich genutztem Raum in Wohnraum.
Mit Schreiben vom 09.12.2016 bittet das Landratsamt Ansbach um eine gemeindliche St
ellungnahme.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Die Arbeiten haben bereits begonnen und die Anlagen sind zum Teil schon fertiggestellt.
Für das Grundstück besteht kein Bebauungsplan. Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich nach dem Innenbereich.
Aus Sicht der Verwaltung sind keine bauplanungsrechtlichen Gesichtspunkte, die gegen das Vorhaben sprechen, ersichtlich. Das Vorhaben fügt sich hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein.
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
Nach der Stellplatzsatzung sind 5 Stellplätze erforderlich. Diese werden nachgewiesen.
Beschluss
Dem Bauantrag der Fa. AB Heizung & Solartechnik Nürnberg GmbH zur Errichtung eines Balkons im Süden, einer Treppe zum Heizungskeller, einer Zugangstreppe zum 1. OG im Norden und der Umnutzung von wirtschaftlich genutztem Raum in Wohnraum. auf dem Grundstück Fl.Nr. 339/13, Gemarkung Heilsbronn, wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.01.2017 10:54 Uhr