In der letzten Stadtratssitzung vom 18.01.2023 wurde über die ersten vom Stadtrat beauftragten Untersuchungsergebnisse der Firma Genesis auf den im Baugebiet B 41 Schönau liegenden städtischen Grundstücken berichtet.
In der Zwischenzeit wurde durch die Kanzlei Thorwart mit Antrag vom 19.01.2023 ein Antrag auf Beiladung zur Verwaltungsstreitsache der Kongregation der Schwestern von der schmerzhaften Mutter (kurz: Kongregation) gegen den Freistaat Bayern vor dem VG Ansbach gestellt. Hier geht es um die Klage der Kongregation gegen den Bescheid des LRA Ansbach vom 28.10.2022, mit dem es eine Rücknahme des Bescheides vom 18.03.2021 zur Anordnung ergänzender Abgrenzungsuntersuchungen gegen die Kongregation nicht zurückgenommen hat.
Diese erweiterten Detailuntersuchungen wurden gleichwohl nun erneut mit Bescheid vom 18.01.2023 gegenüber der Kongregation mit Androhung von Zwangsgeld gefordert: Es müssen wohl sieben Grundwassermessstellen eingerichtet und zwei Baggerschürfe durchgeführt werden (s. Lageplan des LRA Ansbach - Anlage).
Das LRA Ansbach hat uns erneut Akteneinsicht gewährt.
Der Bericht der Firma Genesis zu den ergänzenden Bodenuntersuchungen auf den städtischen Grundstücken im Ölschadensbereich B 41 Schönau vom 19.01.2023 ging ein und beinhaltet und festigt im Wesentlichen die bereits bei der letzten Stadtratssitzung bekannt gegebenen Punkte.
Die Stadt Heilsbronn will sich nun unbedingt mit dem LRA Ansbach als zuständige Bodenschutzbehörde weiter abstimmen, wenn auch zuletzt vom LRA Ansbach selbst kein Gesprächsbedarf gesehen wurde. Die Kanzlei Thorwart empfiehlt die rechtlichen Interessen der Stadt Heilsbronn unmittelbar auch gegenüber der Kongregation wahrzunehmen. Hierüber möchte man sich mit dem LRA Ansbach austauschen.
Das in dortigen Plangebiet dem Stadtrat ebenfalls bekannte Bauvorhaben auf FlNr. 370 und die hierzu erforderliche vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes schreitet voran. Die Stadtverwaltung ist mit dem Eigentümer / Bauträger im fortlaufenden Austausch, auch bezüglich der Ausgestaltung des Bebauungsplanes, u. a. werden die vom Stadtrat geforderten Kriterien, wie sozialer Wohnungsbau, integriert.
Dient zur Kenntnis.