Bauantrag
Errichtung eines Carports mit angrenzender Holzlege, FlNr. 383/7 Gemarkung Bürglein
Kammerholzring
Daten angezeigt aus Sitzung:
24. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 08.02.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller plant die Errichtung eines Carports mit einer Dachneigung von 5 °zur Montage einer Photovoltaikanlage mit angrenzender Holzlege auf Flurnummer 387/7,Gemarkung Bürglein.
Seitens der Verwaltung wird hierzu folgendes bemerkt:
Es ist ein Carport inkl. Holzlege auf einer Grundfläche von 4,5 m x 10,0 m an der westlichen Grundstücksgrenze geplant. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplans B 4 Bürglein Nord. Eine Behandlung im Freistellungsverfahren ist nicht möglich, da nicht alle Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten werden.
Im Bebauungsplan B 4 Bürglein Nord wurden zwar mit der 1. und 2. Änderung die Festsetzung für den Standort Garagen und Carport sowie Grenzgaragen abgeändert.
Die Dachneigung für Garagen wurde mit 30°-48° im o.g. B-Plan festgelegt. Darüber hinaus wurde für die Stellung der Gebäude, Garagen und Nebengebäude die Firstrichtung zwingend vorgegeben.
Unter Berücksichtigung der Abstandsflächenregelung nach Art. 6, Abs 2 der BayBO würde die Stellung des Carports einer Zustimmung gem. Abstandsflächenübernahme der Nachbarn erfordern. Diese Abstandsflächenübernahme wurde mit eingereicht.
Die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen nach § 31 Abs. 2 BauGB wurden beantragt.
Die Verwaltung empfiehlt den Befreiungen zuzustimmen und das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Errichtung eines Carports mit einer Dachneigung von 5 °zur Montage einer Photovoltaikanlage mit angrenzender Holzlege auf Flurnummer 387/7,Gemarkung Bürglein wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.03.2023 17:03 Uhr