Bauantrag Nutzungsänderung des best. Werksgeländes mit diversen Um-/Rück- und Anbauten
FlNr. 341 Gemarkung Weiterndorf, Gutenbergstraße 30
Daten angezeigt aus Sitzung:
25. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 08.03.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragstellerin plant auf dem Grundstück Fl.Nr 341, Gemarkung Weiterndorf, Gutenbergstraße 30, die Nutzungsänderung des bestehenden Werksgeländes mit diversen Um-/Rück- und Anbauten.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Die Außenmaße der vier Gebäude werden nicht verändert. Es sind Änderungen innerhalb der Gebäude geplant (Abbruch Wände, Treppen, Büros, Sanitärräume, Erstellung neuer Wände etc.) Außerhalb des Gebäude 1 werden auf nördlicher Seite die bestehenden Granulatsilos abgerissen, auf westlicher Seite soll der Abriss der Nachverbrennungsanlage sowie der Kälteanlagen erfolgen.
Auf der östlichen Gebäudeseite des Gebäudes 1 ist der Anbau einer LKW-Rampe geplant..
Das Bauvorhaben befindet sich im des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. B 24. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten. Da es sich bei diesem Vorhaben um einen Sonderbau gemäß Art. 2 Abs. 4 Nr. 3 BayBO handelt, kann der Antrag nicht im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden sondern muss das Baugenehmigungsverfahren durchlaufen.
Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass die Antragstellerin das Einvernehmen der Grundstückseigentümerin für das Vorhaben eingeholt hat.
Die Eigentümer benachbarter Grundstücke haben Ihre Zustimmung zu dem Vorhaben erteilt.
Da es sich bei diesem Antrag um kein Vorhaben nach §§ 31, 33 bis 35 BauGB handelt , ist das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen, sondern nur die gemeindliche Stellungnahme.
Dient zur Kenntnis.
Datenstand vom 04.04.2023 10:21 Uhr