Bauantrag Errichten eines Einfamilienhauses, FlNr. 356/5 Gemarkung Heilsbronn, Neuendettelsauer Straße


Daten angezeigt aus Sitzung:  25. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 08.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 25. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 08.03.2023 ö beschliessend 2.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant die Errichtung eines Einfamilienhauses auf der Flurnummer 356/5, Gemarkung Heilsbronn. 
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Die baurechtliche Genehmigungsfähigkeit zur Wohnbebauung am vorgesehenen Bauort wurde bereits durch das Landratsamt mit Vorbescheid vom 23.08.2022 bestätigt. 
Der geplante Bungalow mit Flachdach besitzt eine Grundfläche von 15,53 m x 9,69 m und wurde geringfügig vergrößert. Die Lage der erforderlichen beiden Stellplätze wurde nochmals verändert. Im Gegensatz zur Bauvoranfrage, in der eine Brandwand auf der nördlichen Seite eingezeichnet war, ist diese im gestellten Bauantrag nicht mehr vorgesehen. Die Abstandsflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 356/5 - 356/33 werden nicht eingehalten Die Prüfung obliegt jedoch dem Landratsamt als Bauaufsichtsbehörde.
Einen Bebauungsplan gibt es für diesen Bereich nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das geplante Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert. Eine Gehwegabsenkung zu Lasten des Antragstellers wäre erforderlich. 
Die Zustimmung der Eigentümer benachbarter Grundstücke wurde nicht erteilt.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Errichtung eines Einfamilienhauses auf der Flurnummer 356/5, Gemarkung Heilsbronn wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

Datenstand vom 04.04.2023 10:21 Uhr