Wohnmobilstellplatz Altendettelsauer Straße Heilsbronn; Sachstand, Beratung & Beschlussfassung u.a. auch zur Einrichtung einer Duschmöglichkeit


Daten angezeigt aus Sitzung:  50. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 21.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 50. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 21.06.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im Rahmen der Beratung der Benutzungsordnung des geplanten Wohnmobilstellplatzes an der Altendettelsauer Straße in der Sitzung des Stadtrates vom 08.03.2023 wurde durch Stadtratsmitglieder die Errichtung von Sanitäreinrichtungen (Duschen/WC) gefordert. Diesbezüglich wurde abgestimmt, die aufgeworfenen Fragen in gesonderter Sitzung erneut aufzugreifen und zu beraten.
Unabhängig von der weiteren Beratung über zusätzliche Sanitärangebote wurde auch wegen der Sicherung des Standortes auf Grundlage der bereits beschlossenen Platzplanung eine Ausschreibung für die Errichtung des Wohnmobilstellplatzes durchgeführt.
Nach zwischenzeitlicher Auskunft der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Rangau wäre eine Förderung der Errichtung des Wohnmobilstellplatzes über die neue LEADER-Förderperiode 2023-2027 grundsätzlich denkbar. Sollte nun eine Förderung der Maßnahme noch erwogen werden, so dürften nunmehr keine Aufträge mehr zur Errichtung des Wohnmobilstellplatzes vergeben werden. So wurde die technische Ausstattung (Säulen für Infrastrukturen) aufgrund der langen Lieferzeit bereits bestellt und könnte daher zum Teil nicht mehr in den Förderantrag aufgenommen werden. Eine Gewissheit, dass die Maßnahmen im Rahmen der neuen LEADER-Periode eine Förderung erfahren, besteht zudem gesichert nicht.
Für Sanitäre Einrichtungen würden hohe Investitions- und v.a. Unterhaltskosten entstehen. Die Kosten für den Sanitärcontainer mit WC und Duschen belaufen sich auf derzeit wohl ca. 25.000 €. Jedenfalls die Investitionskosten könnten im Zuge eines Förderantrages angegeben und ein Zuschuss (vermutlich 60 - max. 80 % der förderfähigen Kosten) evtl. erzielt werden. Der laufende Unterhalt der Einrichtung (wie tägliche Reinigung, Wartung und Reparaturen) wäre dann ohne Fördermittel durch die Stadt Heilsbronn bzw. die Stadtwerke Heilsbronn permanent als Einrichtungsbetreiberin, vermutlich mit zusätzlichem Personal, zu übernehmen. Die Sanitäreinrichtung sind natürlich auch winterfest zu betreiben. Es wird wohl auch die Stadt Heilsbronn von Vandalismusaktionen im dortigen Bereich kaum verschont bleiben. Es ist bekannt, dass man bei solchen Einrichtungen ebenfalls mit Notsituationen im Versorgungsbereich sowie auch mit zusätzlichen Reinigungen und Kosten zu rechnen hat.
Entsprechende Stellplatz- und Nutzungsgebühren (vergleichbar mit anderen Wohnmobilstellplätzen der Kommunen) sind zu erheben.
Dem Stadtrat ist bekannt, dass Weiterungen, wie Bau von Sanitäreinrichtungen eines neuen Bauantrages mit Baugenehmigung bedarf.
Der Stadtrat hat darüber zu befinden, ob und welche Sanitäreinrichtungen wann und überhaupt errichtet werden sollen. Ebenfalls hinsichtlich eventueller Zuschussmöglichkeiten.
Hinsichtlich der in Heilsbronn geplanten, wenigen acht Wohnmobilstellplätze ergaben Erkundigungen in anderen Kommunen mit ca. 20 und weiter darüber hinaus vorhandenen Stellplätzen, dass dort dann bei dieser hohen Anzahl mindestens WC und teilweise Duschen das Sanitärangebot meist ergänzten.
Hinweis: Weiter hat der Stadtrat darüber zu befinden, ob auf die angesprochene LEADER-Förderung im Hinblick auf eine rasche Umsetzung der seit langer Zeit geplanten Wohnmobilstellplätze bewusst verzichtet wird oder die Fördermöglichkeiten, die sich ggf. ergeben könnten, eingegangen werden soll, was dazu führt, dass keine weiteren Bestellungen mehr getätigt und Aufträge vergeben werden können.
Die Verwaltung geht davon aus, dass im Hinblick der Haushaltsgrundsätze und des sparsamen Mitteleinsatzes der Stadtrat nicht auf mögliche Fördermittel verzichten möchte.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, dass die Errichtung des Wohnmobilstellplatzes mit Vorkehrung einer späteren Nachrüstung hinsichtlich WC und Duschen erst nach Förderzusage umgesetzt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 7

Datenstand vom 28.07.2023 11:14 Uhr