Mit Beschluss vom 05.07.2023 wurde ein Antrag der SPD-Fraktion zur Verbesserung der Verkehrssicherheit des Fahrradverkehrs zurückgestellt bis neuerliche landes-, oder bundesrechtliche Änderungen hinsichtlich der Anordnung von Maßnahmen für Radfahrende im Straßenverkehr erlassen werden, längstens jedoch bis zum 31.12.2023.
Zwischenzeitlich erhielt die Stadtverwaltung durch ein Schreiben des Bayerischen Gemeindetages die Information, dass die Möglichkeit besteht, über das Sonderprogramm „Stadt und Land“ für besseren Radverkehr in den Kommunen, ein Radverkehrskonzept zur Verknüpfung der einzelnen Verkehrsträger fördern zu lassen.
Vorbereitend für die anberaumte Sitzung wurde beim Ingenieurbüro Planwerk angefragt, mit welchen Kosten zu rechnen wäre und wie der Verfahrensablauf für die Erstellung aussähe. Das Ingenieurbüro teilte mit, dass zu Beginn eine Bestandsaufnahme, evtl. durch Videozählgeräte, durchgeführt wird. Hier wäre auch eine Bürgerbefragung möglich, diese ist jedoch mit hohen Kosten verbunden. Anschließend geht es in die Planungsphase weiter, in welcher Ideen und Vorschläge erörtert werden. Daraus erfolgt anschließend ein fertiges Konzept. Laut Büro Planwerk wäre bei einer Konzepterstellung mit ca. 30 – 40 Tsd. Euro zu rechnen.
Zeitgleich wurde bei der zuständigen Förderstelle bei der Regierung von Mittelfranken nachgefragt, welche Anforderungen ein Konzept haben müsste und wie das Förderverfahren geplant sei.
Die Regierung teilte hierauf mit, dass es keine besonderen Anforderungen an ein solches Konzept gäbe. Jedoch wird eine finale Förderung des Konzeptes erst beim Bund beantragt, wenn die erste Maßnahme aus dem Konzept projektiert wird. Diese Maßnahme kann anschließend auch durch das Sonderprogramm gefördert werden. Insoweit müsste für die Konzepterstellung eine finanzielle Vorleistung erfolgen in Ungewissheit, ob eine Förderung später auch tatsächlich erfolgt. Eine Förderung ist mit bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Kosten möglich.
Die Verwaltung empfiehlt, als Teilfortschreibung des ISEK ein solches Konzept zu erstellen, da nur Maßnahmen förderfähig sind, die Bestandteil eines integrierten Verkehrskonzepts oder eines Radverkehrskonzepts bzw. Radnetzes sind.
Im Rahmen der Konzepterstellung könnten dann auch die vorgeschlagenen Maßnahmen des Antrags der SPD-Fraktion näher beleuchtet werden.