Bahnhofsgebäude Heilsbronn; Entscheidung über weiteres Vorgehen zum Umbau zum Musikbahnhof


Daten angezeigt aus Sitzung:  57. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 15.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 57. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 15.11.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In seiner Sitzung vom 10.05.2023 hat der Stadtrat nach intensiven Beratungen in vorangegangenen Sitzungen einstimmig beschlossen, dass das bestehende, bereits erworbene ehemalige Bahnhofsgebäude u.a. für die Errichtung einer Musikschule umfänglich saniert und wiederbelebt wird. Die weiteren Planungen bis zur Erstellung eines Zuschussantrages wären zügig vorzubereiten.
Grundlage war ein Sanierungsgutachten und eine erste grobe Kostenprognose vom 17.03.2023, die für die seinerzeit vorgestellte Variante IV Gesamtkosten von 2,61 Mio. € annahm und das bereits in der Sitzung vom 29.03.2023 vorgestellt wurde.
Aufgrund der am 20.06.2023 stattgefundenen Besprechung zur 4. Nutzungsvariante erhielten wir in der Ferienzeit vom beteiligten Architekturbüro Feulner und Häfner das beiliegende Sanierungsgutachten Teil 2 vom 11.08.2023 sowie die vorliegende Kostenschätzung (DIN 276) vom 17.08.2023. Demnach betragen die nun ermittelten Kosten bereits rd. 3,6 Mio. €. Eine weitere mögliche Variante, bei der ein zusätzlicher Anbau für Sanitäranlagen, Unterrichtsraum und Lager errichtet wird (s. beiliegendes Sanierungsgutachten) wird mit weiteren 500.000,00 € angenommen. 
Über diese Kostensteigerung haben wir bereits in der Sitzung des Stadtrates vom 20.09.2023 informiert und ebenfalls die zu Grunde liegende Kostenschätzung / Gutachten zur Verfügung gestellt. Sämtliche Unterlagen wie Sanierungsgutachten, Grundrisse etc., Massenermittlung und Kostenschätzung liegen erneut dieser Sitzung bei.
Auch nach erneuter Nachfrage bei der Städtebauförderung haben wir keinen neuen Sachstand: Die „Normalförderung“ zu 60 % wird in jedem Fall in Aussicht gestellt, die erhöhte Förderung zu 80 % (Innen statt Außen) der zuwendungsfähigen Kosten ist möglich, kann zum jetzigen Zeitpunkt jedoch (noch) nicht zugesichert werden. Seitens der Städtebauförderung sollte zusätzlich auch die Auslobung eines Wettbewerbes für das Bahnhofsumfeld bald in Angriff genommen werden, da Gebäude und Umfeld als Gesamtmaßnahme betrachtet werden sollten. Diese Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes ist noch nicht im Investitionsplan enthalten, wäre somit noch aufzunehmen, auch um möglichst die höhere Förderung von 80 % nicht zu gefährden. 
Zu beachten ist, dass bereits die derzeit bestehende Finanzplanung die Stadt Heilsbronn in eine kritische Verschuldungssituation führt, die Genehmigungsfähigkeit der im Finanzplan dargestellten Kreditaufnahmen von der Rechtsaufsicht so nicht in Aussicht gestellt werden kann. Auch anzunehmende verzögerte Auszahlungen von Zuwendungen können einen erhöhten Kreditbedarf zur Folge haben. 

Da weiter ein beachtlicher Rückgang bei den Gewerbesteuereinnahmen erwartet wird und auch insgesamt die Einnahmeentwicklung mit den Ausgaben nicht Schritt halten wird, sind Abstriche im Investitionsplan unvermeidbar.
Allein mit dieser Kostenerhöhung für das Bahnhofsgebäude (nur bei der „kleinen“ Variante auf 3,61 Mio., veranschlagt 2,3 Mio.) und der in der vorletzten Sitzung beschlossenen Abwasservariante für die Flurstraße (+ 690 T€ sowie zusätzliche laufende Kosten) und dem nicht geplanten Erwerb von zwei Anwesen (+ 420 T€) sind wohl allein rd. 2,4 Mio. € mehr zu schultern. Zusätzlich soll nach Empfehlung der Regierung das Bahnhofsumfeld aufgenommen werden und derzeit noch vollkommen offen sind die zu erwartenden Kosten für die zwingend erforderliche Sanierung unserer Hauptkläranlage.
Da wie vor genannt die Finanzierbarkeit nicht gesichert ist und mindestens diese 2,4 Mio. an anderer Stelle im Investitionsplan einzusparen sind, wird vorgeschlagen dies in einer Gesamtschau im Rahmen der Investitionsplanung 2024 ff. (Vorberatung geplant im HFA am 24.01.2024) zu beurteilen.

Beschluss

Da die Finanzierbarkeit des umfangreichen Investitionsplanes in Frage gestellt ist und u.a. deswegen für eine fundierte Entscheidung über eine Maßnahme diesen Umfanges ein Gesamtüberblick über alle erforderlichen Maßnahmen erforderlich ist, wird die Entscheidung über die Fortführung der Maßnahme „Bahnhofsgebäude Heilsbronn – Umbau zum Musikbahnhof“ auf Basis des Investitionsplanentwurfes 2024 ff. im Rahmen der Beratungen zur Investitionsplanung erfolgen. Zeitnah ist mit der Regierung abzuklären, in welchem Rahmen eine Ausschreibung zu erfolgen hat. Baldmöglichst ist dann zu einem zweiten Treffen des Arbeitskreises einzuladen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 10

Datenstand vom 21.12.2023 11:06 Uhr