Förderantrag Gigabit-Richtlinie des Bundes (Gigabit-RL 2.0); Bekanntgabe


Daten angezeigt aus Sitzung:  57. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 15.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 57. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 15.11.2023 ö vorberatend 9.6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In vergangenen Sitzungen des Stadtrates wurde kontinuierlich über die Gigabit-Richtlinie 2.0 informiert. Zudem wurde in der Sitzung vom 20.09.2023 über das Ergebnis der kürzlich durchgeführten und für das Förderverfahren benötigten Markterkundung informiert und eine entsprechende Förderantragstellung beschlossen.
Die Stadtverwaltung hat hier die weiteren Schritte in Zusammenarbeit mit der Breitbandberatung Bayern GmbH bearbeitet und den Förderantrag fristgerecht eingereicht.
Am 10.11.2023 hat die Stadt Heilsbronn nun ein Schreiben zum eingereichten Förderantrag erhalten. Dieses Schreiben erwähnt unter anderem, dass die bundesweit eingegangenen Anträge die zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von rd. 3 Mrd. Euro übersteigen. Weiterhin wird für den Förderantrag der Stadt Heilsbronn nach aktuellem Prüfstand keine Bewilligung erfolgen können. Auf Basis des Kriterienkataloges nach Nr. 5.7 der Gigabit-Richtlinie 2.0 hat der Förderantrag nicht ausreichend Punkte erhalten. 
Für das weitere Vorgehen wird eine Zurücknahme des Antrages empfohlen. Hierbei besteht die Möglichkeit einer gleichzeitigen Überführung der Antragsdaten für einen Neuantrag des geplanten ersten Aufrufs in 2024.
Aufgrund der Zeitspanne kann es dann jedoch notwendig sein ein erneutes Markterkundungsverfahren und einen Branchendialog im Rahmen des weiteren Förderprogrammes durchführen zu müssen. 
Die Stadtverwaltung steht hier in engem Kontakt mit der Breitbandberatung Bayern GmbH. In der kommenden Woche wird es hier voraussichtlich ein Treffen mit dem Projektträger, dem Breitbandzentrum und dem Bayerischen Finanzministerium geben. Die Breitbandberatung Bayern GmbH wird die Stadtverwaltung dann unverzüglich über das weitere Vorgehen informieren. 
Dient zur Kenntnis. 

Datenstand vom 21.12.2023 11:06 Uhr