Bauantrag Errichtung einer Terrassenüberdachung, FlNr. 46, Gemarkung Ketteldorf, Ketteldorf 6


Daten angezeigt aus Sitzung:  29. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 26.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 29. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 26.07.2023 ö beschließend 2.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragssteller plant auf dem Grundstück FlNr. 46 Gemarkung Ketteldorf die Errichtung einer Terrassenüberdachung.
Die Überdachung soll hierbei Maße von ca. 3,50 m x 8 m.
Von Seiten der Verwaltung wird hierzu folgendes bemerkt:
Das Vorhabengrundstück befindet sich nicht im Bereich eines Bebauungsplanes. Damit richtet sich die Zulässigkeit des Vorhabens danach, ob es im Innenbereich (§ 34 BauGB) oder im Außenbereich (§ 35 BauGB) verwirklicht werden soll. Ein bauplanungsrechtlicher Innenbereich i.S.d. § 34 BauGB liegt vor, wenn sich ein Vorhaben innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils befindet.
Das  Vorhabengrundstück befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils.
Ausdiesem Grund sind die Prüfungstatbestände des Innebereichs anzuwenden. Hierbei gilt es zu prüfen, ob sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Nach Auffassung der Verwaltung fügt sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert.
Die Verwaltung empfiehlt daher, das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Errichtung einer Terrassenüberdachung auf Fl.Nr. 46, Gemarkung Ketteldorf wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.09.2023 09:47 Uhr