Bauantrag Neubau eines Wohnhauses, FlNr. 296 Gemarkung Betzendorf, Markttriebendorf 9
Daten angezeigt aus Sitzung:
33. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 15.11.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragssteller planen den Neubau eines Wohnhauses. Das Vorhaben soll auf dem Grundstück mit der FlNr. 296 Gemarkung Betzendorf verwirklicht werden.
Von Seiten der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Vorhabengrundstück befindet sich nicht im Bereich eines Bebauungsplanes. Damit richtet sich die Zulässigkeit des Vorhabens danach, ob es im Innenbereich (§ 34 BauGB) oder im Außenbereich (§ 35 BauGB) verwirklicht werden soll.
Ein bauplanungsrechtlicher Innenbereich i.S.d. § 34 BauGB liegt vor, wenn sich ein Vorhaben innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils befindet.
Das Vorhabengrundstück befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils.
Aus diesem Grund sind die Prüfungstatbestände des Innenbereichs anzuwenden. Hierbei gilt es zu prüfen, ob sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Nach Auffassung der Verwaltung fügt sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert.
Die erforderlichen Stellplätze werden durch die Antragssteller nachgewiesen.
Die Verwaltung empfiehlt daher, das gemeindliche Einvernehmen zu dem geplantem Neubau zu erteilen
Beschluss
Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück FlNr. 296 Gemarkung Betzendorf.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.01.2024 09:57 Uhr