Aktuelle Informationen zum Thema Gleichstromtrasse; NEP-Entwurf 2030
Daten angezeigt aus Sitzung:
57. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 22.02.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Übertragungsnetzbetreiber haben den neuen 1. Entwurf des Netzentwicklungsplan Strom 2030 (NEP 2030), Version 2017 auf den Weg gebracht, der jetzt bis 28.02.2017 zur Konsultation gestellt wird.
Entscheidend ist der Anhang zu diesem Netzentwicklungsplan Strom 2030, 1. Entwurf und hier das sogenannte Zubaunetz ab S. 263 bis S. 612:
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Der SuedOstLink (= SüdOstPassage) von Wolmirstedt – Isar ist im neuen Entwurf NEP 2030 wieder als HGÜ-Leitung vorgesehen (vgl. S. 276 Anhang zum NEP-Entwurf). Da der SuedOstLink bereits Gesetz ist und im Anhang zum Bundesbedarfsplangesetz als HGÜ-Projekt mit Erdkabelvorrang festgelegt ist (Vorhaben Nr. 5) und in der Liste der Europäischen Kommission als Vorhaben von gemeinsamem Interesse geführt wird, hat sich hier also erwartungsgemäß nichts geändert. Der Antrag auf Bundesfachplanung mit den konkreten Trassenkorridorvorschlägen ist noch nicht gestellt.
Das Gemeindegebiet der Stadt Heilsbronn wird von den Korridorvorschlägen nicht betroffen sein, nachdem der Erdkabelvorrang und das Gebot der Geradlinigkeit gilt, wonach eine möglichst nah an der Luftlinie orientierte Verbindung gesucht werden soll.
- Betroffen sind wir jedoch von dem Projekt Netzverstärkung und –Ausbau zwischen Raitersaich, Ludersheim, Sittling und Altheim (vgl. S. 358, Anhang zum NEP-Entwurf). Auch dieses Projekt ist bereits Teil des Bundesbedarfsplans (Vorhaben Nr. 41) und vom Bundesgesetzgeber als erforderlich festgestellt. Der Großteil des Projektes wird in vorhandener Trasse verlaufen.
- Darüber hinaus enthält das Zubaunetz des 1. Entwurfs des Netzentwicklungsplans Strom 2030, Version 2017 keine Projekte, die für unser Gemeindegebiet relevant sein dürfte.
Dient zur Kenntnis.
Datenstand vom 15.03.2017 12:21 Uhr