Stadtsanierung - Mischwasserkanal in der Hauptstraße; Beschlussfassung zur Aufhebung der Ausschreibung gem. VOB/B, §17 Abs. 1, Ziff. 3


Daten angezeigt aus Sitzung:  58. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 22.03.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 58. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 22.03.2017 ö beschliessend 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die oben genannte Maßnahme wurde im Bayerischen Staatsanzeiger vom 10. Februar 2017 öffentlich ausgeschrieben.
Das Leistungsverzeichnis wurde von 7 Firmen angefordert.
Zur Submission am 07.03.2017 wurde ein Angebot mit einer Gesamtangebotssumme von knapp 1 Mio € vorgelegt.
Inhalt des Leistungsverzeichnisses war der Neubau des Mischwasserkanals in der Hauptstraße einschließlich Erneuerung sämtlicher Kanalhausanschlüsse bis zu den jeweiligen Gebäuden sowie der Neubau der Trinkwasserleitung vom Konventhaus bis zum Stadttor einschl. Erneuerung sämtlicher Hausanschlüsse.
Die Bauausführung war ab April 2017 bis Ende September 2017 vorgesehen.
Die Nebenangebote bzw. Preisnachlässe wurden nicht vorgelegt.
Aufgrund der Höhe des Gesamtangebots wurde auf die detaillierte Wertung des Angebots verzichtet.
Das Angebot liegt weit über den wirtschaftlichen Preisen für die Ausführung der ausge-
schriebenen Leistungen.
In den Kostenberechnungen aus dem Jahr 2016 für den Kanalbau waren Kosten in Höhe von ca. 300.000,00 € inkl. MwSt. enthalten. Für die Wasserleitung liegt keine Kostenberechnung vor (Schätzung ca. € 150.000,00 inkl.19 % MwSt.).
Das Submissionsergebnis wurde somit im Rahmen von ca. € 450.000,00 bis max. € 500.000,00 erwartet.

Ergebnis der Angebotswertung:
Es wurde laut Ing. Büro Christofori kein wirtschaftliches Angebot vorgelegt:
Aufgrund der Höhe des vorliegenden Angebotes ist somit ein schwerwiegender Grund zur Aufhebung der Ausschreibung gem. VOB/B, § 17 Abs. 1, Ziff. 3 gegeben.
Die Kostenerhöhung gegenüber der Kostenberechnung liegt bei 100 %.

Beschluss

Die Ausschreibung für den Neubau des Mischwasserkanals in der Hauptstraße einschließlich Erneuerung sämtlicher Kanalhausanschlüsse bis zu den jeweiligen Gebäuden sowie der Neubau der Trinkwasserleitung vom Konventhaus bis zum Stadttor einschl. Erneuerung sämtlicher Hausanschlüsse wird nach VOB/B, §17 Abs.1, Ziffer 3 hiermit aufgehoben.
Es wird die Ausschreibung zeitnah, voraussichtlich im April 2017 nochmals durchgeführt. Der Baubeginn wird nicht fixiert. 
Die derzeit bekannten Veranstaltungen (Kirchweih, Märkte usw.) für diesen Zeitraum werden in der Ausschreibung entsprechend benannt und sind vom Angebotsnehmer zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.04.2017 13:11 Uhr