Straßenbauarbeiten
Die Straßenbauarbeiten wurden am 30.09.2015 begonnen und mit der Bauabnahme am 27.04.2016 beendet.
Die Schlussrechnung ist am 09.06.2016 an die ausführende Firma ausbezahlt worden.
Kanalbauarbeiten
Die Kanalbauarbeiten wurden nach unserer Kenntnis am 09.03.2015 begonnen und am 30.09.2015 abgeschlossen.
Es fand ein Wechsel
in der Geschäftsführung und des zuständigen Bauleiters der ausführenden Firma statt. Vielleicht konnte deshalb zeitnah keine prüfbare Schlussrechnung vorgelegt werden?
Von der ausführenden Firma erreichte uns die Schlussrechnung erst Anfang 2017, welche von unserem beauftragten Ingenieurbüro geprüft wurde.
Die um einen Betrag in Höhe von 25.594,05 € gekürzten Schlussrechnungen (Hauptkanal und Hausanschlüsse) gingen bei der Stadt am 13.07.2017 ein.
Gemäß VOB § 16 kann die Firma innerhalb von 28 Tagen nach Zusendung des Rücklaufs der Schlussrechnungsunterlagen einen Vorbehalt bezüglich der Kürzungen erklären.
Das ist dann auch geschehen: Der Vorbehalt ging per Fax am 09.08.2017 und dann per Post am 11.08.2017 fristgerecht bei der Stadt ein. Die Begründung des Vorbehalts steht aus.
Aus den genannten Gründen gehen wir davon aus, dass in den nächsten Wochen Klarheit herrschen wird. Dieser Vorgang bedeutet ebenfalls, was die Anlieger der Breslauer Straße betrifft, dass die beitragspflichtige Maßnahme noch nicht über Ausbaubeitragsbescheide abgerechnet werden darf. Wird die durch die Stadtverwaltung erfolgte Kürzung der Schlussrechnung schließlich anerkannt, wirkt sich diese zudem in der Beitragsveranlagung günstiger für die Anlieger aus.
Im Interesse unserer Bürger / Anlieger ist es, den gekürzten Betrag von rund 26.000 EUR nicht anteilig aufbürden zu müssen. Somit müssen wir abwarten, bis die abrechenbare Schlussrechnung endgültig vorliegt.
Dient zur Kenntnis.