Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Fl.Nr. 39/5, Gemarkung Seitendorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
57. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 11.10.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragsteller planen die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 39/5, Gemarkung Seitendorf.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Für dieses Bauvorhaben liegt ein genehmigter Vorbescheid vom 22.05.2017 vor.
Die anzufertigenden Unterlagen gemäß den Bedingungen und Auflagen des Vorbescheids (Vorbescheid ist
im RIS hinterlegt) sind dem Bauantrag noch nicht beigefügt. Sie sollen nach Mitteilung des Planers parallel zum Genehmigungsverfahren erstellt werden, da die Grenzen der bereits abgemarkten Grundstücke nochmals neu vermessen werden sollen. Es handelt sich insbesondere um die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung gemäß der bayerischen Kompensationsverordnung und die Erstellung eines Freiflächengestaltungsplanes.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Die Stellplatzsatzung der Stadt Heilsbronn wird eingehalten.
Die fehlenden Unterlagen haben für die bauplanungsrechtliche Beurteilung durch die Stadt keine Bedeutung.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind daher nicht ersichtlich.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 39/5, Gemarkung Seitendorf, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.10.2017 09:50 Uhr