Bauantrag Errichtung einer unbeleuchteten Werbetafel auf Fl.Nr. 223/2, Gemarkung Heilsbronn, Ansbacher Straße 34


Daten angezeigt aus Sitzung:  61. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.12.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 61. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.12.2017 ö beschliessend 1.6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragstellerin plant die Errichtung einer unbeleuchteten Werbetafel auf dem Grundstück Fl.Nr. 223/2, Gemarkung Heilsbronn, Ansbacher Straße 34.
Die Tafel hat eine Größe von 2,87 m Höhe und 3,89 m Breite. Einschließlich Sockel ergibt sich eine Gesamthöhe von 4,07 m.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Der Standort befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. B 12 IV.
In der Satzung zum Bebauungsplan sind keine Angaben bezüglich der Zulässigkeit/nicht Zulässigkeit von Werbeanlagen enthalten, so dass die Zulässigkeit nach der BayBO zu beurteilen ist.
Gemäß der BayBO sind Werbeanlagen größer 1,00 m² genehmigungspflichtig.
Der geplante Standort war ursprünglich direkt hinter dem städtischen Gehweg geplant.
Wegen der angrenzenden Kreisstraße AN 17 (Ansbacher Straße) wurde das Staatliche Bauamt vorab durch das Stadtbauamt beteiligt.
Gemäß Antwort-Email vom 21.11.2017 sollte die Werbeanlage 3 m vom Gehweg zurückversetzt aufgestellt werden.
Die Antragstellerin wurde mit Email vom 22.11.2017 auf diesen Umstand hingewiesen mit dem Hinweis, dass die Verwaltung bei Beibehaltung des geplanten Standortes dem Bau- und Umweltausschuss eine Zustimmung nicht empfehlen wird.
Daraufhin wurde ein geänderter Plan mit der Verschiebung um 3,00 m entsprechend den Vorgaben eingereicht.
Eine Nachbarbeteiligung ist nicht erfolgt. Wegen der Errichtung an der Grenze zum Grundstück Fl.Nr.223/3 sind nach Meinung der Verwaltung nachbarschutzrechtliche Belange vorhanden. Mit Email vom 23.11.2017 wurde die Stadt gegen entsprechende Gebühren (25,00 €/Person) beauftragt, die Nachbarbeteiligung durchzuführen. Die Nachbarn wurden daraufhin von der Stadt angeschrieben. Es besteht die Möglichkeit sich bis 15.12.2017 zum Bauantrag zu äußern. Eine Rückäußerung der beteiligten Nachbarn ist nicht erfolgt (Stand 18.12.2017)

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer unbeleuchteten Werbetafel auf dem Grundstück Fl.Nr. 223/2, Gemarkung Heilsbronn, Ansbacher Straße 34, zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 2

Datenstand vom 28.12.2017 11:03 Uhr