Grundschule Heilsbronn
Am 08.11.2022 fand mit der Regierung von Mittelfranken, der Schulfamilie sowie Planer und LernLandschaft die Besichtigung der Grundschule Heilsbronn sowie eine Besprechung im Anschluss über das weitere Vorgehen in Sachen Förderung der Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen an der Grundschule Heilsbronn statt. Im nachfolgenden Ausschuss für Bildung am 21.03.2023, an dem auch Regierungsrat Fitzner (Koordinator für Ganztagesangebote) anwesend war, wurde über die künftigen Betreuungsformen an der Grundschule Heilsbronn beraten.
Die Beschlussfassung zu den Betreuungsformen erfolgte dann im Stadtrat vom 10.05.2023 („Ziel der Entwicklung ist die Ergänzung des gebundenen Ganztageszuges um einen offenen Ganztageszug, in den die Mittagsbetreuung integriert wird. Das Angebot des städtischen Hortes bleibt erhalten. Die Anteile der Betreuungsformen mit höherer Förderkulisse (Investitionen) ist stärker zu gewichten und entsprechend zu berücksichtigen. Von einem Bedarf von 85% von betreuungspflichtigen Schulkindern im Grundschulalter ist auszugehen.“). Dieser wurde der Regierung umgehend am 11.05.2023 zu deren Kenntnis weitergeleitet.
Seitens der Verwaltung wurde stetig bei der Regierung nachgefragt, wie der Sachstand wäre und sollten Unterlagen etc. fehlen, diese bitte angefordert werden.
Zur Förderung von Schulbaumaßnahmen soll es noch im Juli 2023 eine entsprechende Ganztagsförderrichtlinie geben. Diese fördert Investitionen für neue Plätze im Rahmen des Ganztagsbetreuungsanspruch ab dem Jahr 2026. Eine Anfrage bei der Regierung vom 27.06.2023 hat ergeben, dass die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung in unserem Fall noch nicht möglich ist, da die Stadt zum jetzigen Zeitpunkt noch keinen entscheidungsreifen Zuwendungsantrag vorlegen kann.
Die o. g. neue Ganztagsförderrichtlinie gibt als Investitionskostenförderung zur normalen FAG-Förderung sowie zur FAGplus15-Förderung für Ganztagesflächen obendrauf 6.000 € pro neu geschaffenen Platz im Rahmen des BayKiBiG sowie 4.500 € pro neu geschaffenen schulischen Platz (GGTS, OGTS, MiB). Der Zuwendungsantrag dazu muss spätestens zur Jahresmitte 2026 gestellt werden; der Bewilligungszeitraum endet zum Jahresende 2026. Nach derzeitigem Kenntnisstand muss die Maßnahme bis zum Jahresende 2027 abgeschlossen sein. Die Einhaltung dieser Fristen, sollten diese nicht verlängert werden, sind dabei aus unserer Sicht zum aktuellen Zeitpunkt in Gefahr.
Grundschule Bürglein
Vom Architekturbüro Teuber und Korder aus Ansbach wurden die Unterlagen zur Sanierung der Grundschule Bürglein mit Datum vom 26.01.2023 erstellt. Mit der Regierung von Mittelfranken wurde dabei vereinbart, mit den vorhandenen Unterlagen noch keinen Zuwendungsantrag zu stellen, sondern diesen erst einmal zur Vorprüfung zu senden. Damit wäre eine evtl. notwendige Anpassung der Unterlagen vor einer Beantragung von Zuwendungen leichter möglich. Mit Datum vom 02.03.2023 wurden sämtliche Unterlagen – wie vorab vereinbart – an die Regierung geschickt.
Seitens der Verwaltung wurde auch hier bei der Regierung nachgefragt, wie der Sachstand wäre und sollten Unterlagen etc. fehlen, diese bitte angefordert werden.
Nach letzter Auskunft vom 27.06.2023 würden uns vor dieser Sitzung zu beiden Maßnahmen noch aktuelle Informationen gegeben.
Diese haben wir bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vormerkung noch nicht erhalten.
Auf nochmalige Nachfrage unsererseits bei der Regierung zum heutigen Tag (19.07.23) ist dies nun der aktuelle Sachstand:
Zur Grundschule Heilsbronn
Das aktuelle fiktive Raumprogramm für 14 Klassen mit Einarbeitung der Betreuungsformen lt. aktueller Beschlusslage des STR vom 10.05.2023 wurde uns heute, 19.07.23, von der Regierung übermittelt. Auf dieser Grundlage will uns die zuständige Stelle der Regierung für Schulbaumaßnahmen nun im Lauf der nächsten Woche eine grobe und unverbindliche Einordnung der förderfähigen Flächen in Neubau/ Bestand zukommen lassen (und damit auch einen ungefähren Zuschussbetrag).
Um den Zuschussbetrag zu sichern, wird es dabei für sinnvoll erachtet, die OGTS bereits vor Abschluss der Baumaßnahme (evtl. bereits ab dem Schuljahr 2024/2025) einzuführen und die Mittagsbetreuung entsprechend umzuwandeln.
Grundschule Bürglein
Zu den bisher vorgelegten Unterlagen für die Grundschule Bürglein will die Regierung auch dazu nächste Woche ihre Vorprüfungsergebnisse mitteilen (Welche Unterlagen sind noch vorzulegen etc.).
Dient zur Kenntnis.