Nachdem die Stadtverwaltung den Bedarf der Kindertagesstätten (KiTa) rechtzeitig erfasste, wurden die örtlichen Träger angeschrieben. Sodann plante die katholische Kirchenstiftung eine Aufstockung der kath. KiTa St. Otto um zwei Regelkindergartengruppen durchzuführen.
Aktuell hat die KiTa St. Otto zwei Regelgruppen und eine Krippengruppe. Nach der geplanten und gewünschten Aufstockung würden vier Regelgruppen und eine Krippengruppe zur Verfügung stehen.
Mit Schreiben vom 30.01.2017 wurden von der kath. Kirche mit Unterschrift von Herrn Pfarrer. Grünwald und Herrn Kirchenpfleger Träger 4 Planskizzen und eine Kostenschätzung i. H. v. rund 714.000 EUR eingereicht. Hier war eine Aufstockung der KiTa St. Otto mit zwei Gruppenräumen, einer Teeküche, einer Garderobe sowie Sanitärbereich geplant. Die erforderliche Innentreppe wäre in der Teeküche des Erdgeschosses neu geschaffen worden und nördlich des Außengeräteraumes eine außenstehende Treppe für den zweiten Rettungsweg.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 22.02.2017 (Nr. 1483) den Bedarf für eine Erweiterung der KiTa St. Otto zu einer 5-gruppingen Einrichtung festgestellt und den Antrag des kath. Pfarramts vom 30.01.2017 zugestimmt.
Nunmehr liegen die überarbeiteten Unterlagen des kath. Pfarramtes vor, welche mit Schreiben vom 11.05.2017 übersandt wurden. Hieraus ergibt sich u. a., dass sich die Kosten von ursprünglich rund 714.000 EUR nun auf einmal auf rund 1,25 Mio. EUR erhöhen.
Am Dienstag, den 20.06.2017 wurde deshalb auf Veranlassung der Verwaltung die Planung mit dem Kirchenpfleger, Herrn Träger, und dem Planungsbüro erörtert. Ziele waren, die Raumplanung, die Möglichkeit, anstelle einer Regelgruppe eine Krippengruppe einzurichten und die außergewöhnlich hohe Differenz von zuwendungsfähigen und tatsächlichen Baukosten zu erörtern.
Dort wurde die Verwaltung erstmals informiert, dass am gleichen Abend der Vergabeausschuss des Diözesanbauamtes über die Baumaßnahme erst beraten und die Entscheidung über die Verwirklichung der geplanten Aufstockung entscheiden würde.
Überraschenderweise erhielten wir dann am Mittwoch, den 21.06.2017 von Herrn Kirchenpfleger Träger die Information, dass es wohl gar keine Genehmigung durch den Vergabeausschuss des Diözesanbauamtes gibt und eine Vergabe nicht erfolgt.
Damit muss eine Beratung und Beschlussfassung über die Buchstaben a, b und c des Tagesordnungspunktes entfallen.
Nachdem nun wohl ein verlorenes Jahr im Raum steht, muss nun schnell nach Alternativen gesucht werden.
Dies könnten auch kurzfristig sein:
Es kann bspw. kurzfristig durch den Diakonieverein Heilsbronn nach Aussagen des Herrn Pfarrer Dr. Schindler eine Waldkindergartengruppe am Berghof mit Regelkindern eingerichtet werden.
Der 4-gruppige Neubau Peter Pan könnte um weitere zwei Gruppen erweitert werden.
Längerfristig zu planen wäre:
1. Ein neuer Standort für eine Kindertagesstätte. Die Verwaltung prüft zurzeit Grundstücksalternativen. Durch diese bedauerliche Entwicklung muss auch über einen neuen Standort für eine KiTa nachgedacht werden. Der Investitionshaushalt muss auch diese neue Situation berücksichtigen.
2. Die Frage des Trägers einer Kindertagesstätte. Dies könnten neben der Stadt Heilsbronn die weiteren freigemeinnützigen Träger (Diakonieverein bzw. Kath. Kirche) oder auch andere Organisationen wie Arbeiterwohlfahrt, Johanniter, Rotes Kreuz, Caritas und dergleichen sein. Nicht ausgeschlossen wäre, dass damit eine kostengünstigere Lösung für die Stadt Heilsbronn erzielt werden kann.
Nach aktuellem Stand können anscheinend aber weder die Diakonie Heilsbronn noch die kath. Kirchenstiftung Heilsbronn selbst neue KiTa-Standorte errichten.
Ungeachtet dessen gilt es aber das Subsidiaritätsprinzip zu beachten: Ist ein anderer/freier Träger bereit, eine Kindertagesstätte zu errichten bzw. zu erweitern, hat die Kommune zurückzustehen. Zudem sind die Träger vorrangig zu berücksichtigen, bei denen aktuell mehr Anmeldungen als zur Verfügung stehende Plätze vorliegen.
Bedauerlicherweise wurde durch Herrn Kirchenpfleger Träger nun auch noch das bereits fest zugesagte Provisorium für eine Regelgruppe in Frage gestellt. Dieser Hergang stellt die Verwaltung in eine erhebliche Notsituation, sofort die nötigen Schritte für die Errichtung eines eigenen Provisoriums einzuleiten. Seitens des Stadtrates (s. Stadtratsbeschluss vom 22.02.2017, Nr. 1484), besteht die Ermächtigung, alle notwendigen Schritte zu Errichtung eines weiteren Provisoriums einzuleiten.
Mittlerweile hat Herr Träger telefonisch mitgeteilt, dass die Katholische Kirche doch ein Provisorium errichten wird. Ein Ortstermin mit dem Diözesanbauamt fand am heutigen Sitzungstag statt. Über Ergebnisse wird das Gremium informiert werden.
Dient zur Kenntnis.