Information über die Verlängerung der temporären Höherauslastung ab 01.04.2024 und Ankündigung der dauerhaften Höherauslastung ab 01.04.2027 auf TenneT-Freileitungen; Bekanntgabe
Daten angezeigt aus Sitzung:
65. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 13.03.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Mit Schreiben vom 21.02.2024 informierte die Firma TenneT TSO GmbH die Stadtverwaltung über die Aufforderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz das bestehende Höchstspannungsnetz temporär und zeitnah höher auszulasten.
Diese temporäre Höherauslastung setzt TenneT auf den nachfolgend genannten Leitungen und Stromkreisen bereits um:
Leitungen LH-06-B103 und LH-08-B105
- Stromkreis Irsching - Raitersaich 424 maximale Stromauslastung von 3.967 A
- Stromkreis Irsching - Raitersaich 425 maximale Stromauslastung von 3.967 A
- Stromkreis Ingolstadt - Raitersaich 265 maximale Stromauslastung von 1.984 A
- Stromkreis Ingolstadt - Raitersaich 266 maximale Stromauslastung von 1.985 A
Um die Übertragungskapazitäten auf den o. a. Leitungen auch über den 01.04.2027 hinaus
sicherzustellen, wird die TenneT TSO GmbH die aufgeführten Leitungen nach Ablauf der temporären Höherauslastung weiter mit WAFB betreiben.
Dient zur Kenntnisnahme.
Datenstand vom 02.05.2024 09:15 Uhr