Wir begrüßen in der heutigen Sitzung den Architekten, Herrn Korder, sowie die von uns mit der Beratung und Konzeptentwicklung für das pädagogische Projekt Grundschule mit Ganztagesbetreuung beauftragten Lernlandschaft, vertreten durch Frau Bucher, recht herzlich, die im Anschluss an den Vortrag der Vormerkung nochmals kurz auf die wichtigen Eckpunkte eingehen und für Fragen zur Verfügung stehen werden.
Am 20.03.2024 wurde während einer Sitzung des Ausschusses für Bildung die zukunftsträchtige und bedarfsorientierte Erweiterungsplanung der Grundschule Heilsbronn sowie des städt. Hortes der Schulfamilie, den Betreuungseinrichtungen und Ausschussmitgliedern vorgestellt und sich daraus ergebende Fragen zusammen mit der Lernlandschaft und dem Architekten Hr. Korder, welche dieses Projekt tatkräftig unterstützt haben, abschließend erörtert.
Die Regierung von Mittelfranken hat im Dezember 2023 aufgrund der aktuellen Schülerprognose überraschend ein Raumprogramm mit 15 Klassen gebilligt, das nun im Vergleich zu den ursprünglich in Aussicht gestellten 13 Klassen zuzüglich Mehrzweckraum unsererseits einen zukunftsfähigen Ausbau ermöglicht.
Der Ausschuss für Bildung hat während seiner letzten Sitzung der hier vorgestellten Planung zugestimmt und die Verwaltung ermächtigt, auf dieser Grundlage die weiteren Planungsschritte vorzubereiten.
Unter Vorbehalt des heutigen Stadtratsbeschlusses wurden nun weitestgehend alle Unterlagen für die zu stellenden Zuschussanträge sowie den Antrag auf schulaufsichtliche Genehmigung vorbereitet. Zu beachten ist an dieser Stelle, dass bis zur finalen Förderzusage seitens der Regierung noch Anpassungen erforderlich werden können. Die umfangreichen und zeitintensiven Abstimmungen waren aus Sicht der Verwaltung erforderlich, um im Hinblick auf die verschiedenen Anforderungen von Schule/Hort/Sanierung/Erweiterung/Neubau und die damit verbundenen verschiedenen Zuschusstöpfe so abzuklären, dass eine möglichst hohe Förderung und sinnvolle Nutzung sichergestellt werden kann.
Eine enge Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken hat zwar bereits stattgefunden, jedoch können erst nach einer Zusage zum vorzeitigten Maßnahmenbeginn die weiteren baulichen Planungsleistungen nach einer entsprechenden Angebotseinholung beauftragt werden. Durch den zu erwartenden Kostenrahmen sind sowohl Planungsleistungen als auch Bauleistungen europaweit auszuschreiben.
Durch die vorausschauende statische Berücksichtigung des Mensabaus in 2012/13 wurde dieses Dach bereits für eine zukünftige Aufstockung ausgelegt. Somit wäre auch nach der aktuell geplanten Erweiterung des südlichen Gebäudetraktes einschließlich Verwaltungsgebäude, eine zusätzliche Erweiterung um ca. 400 m² auf dem Mensagebäude möglich.
Im Zuge der Grundschulerweiterung soll auch der südliche Eingangsbereich, speziell die Bushaltestelle samt Wartebereich und Lehrerparkplätze neu beplant und für die Kinder sicherer gestaltet werden. Erste Angebote zur Vorentwurfsplanung wurden bereits eingeholt.
Die Umbaumaßnahmen werden mit rund zwei Jahren angesetzt, sollte die Maßnahme nicht abschnittsweise, sondern in einem Zug durchgeführt werden. Aktuell laufen Überlegungen und erste Gespräche zu den möglichen Ausweichräumlichkeiten der Schüler inkl. Lehrkörper. Diese Kosten sind in der Regel nicht förderfähig.
Durch eine Aufteilung in Bauabschnitte kann zwar leichter für Ausweichräumlichkeiten gesorgt werden; jedoch wird es so mit Sicherheit nicht möglich sein, den durch die Ganztagsförderrichtlinie gesetzten Fertigstellungstermin zum 31.12.2027 zu halten. Dieser Termin wird auch im günstigsten Fall und bei Komplettauslagerung nur schwer eingehalten werden können. Bei einer Nichteinhaltung entgehen der Stadt Fördermittel voraussichtlich in Höhe von ca. 600 bis 700 T€, weshalb diese Förderung aufgrund der hohen Unsicherheit nicht in den Finanzierungsplan aufgenommen wurde.
Voraussichtlicher Zeitplan (grob geschätzt):
- Einreichung der Zuschussanträge sowie Antrag auf schulaufsichtliche Genehmigung
→ kurzfristig nach Beschlussfassung
- Zusage zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn seitens der Regierung von Mittelfranken
→ Ende Herbst 2024
- Ausschreibung weiterer Planungsleistungen: VgV-Verfahren ab Leistungsphase 5
→ Sommer 2025
- Rückbau angrenzender Gebäude
- Nürnberger Straße 11 Rückbau ab Ende 2024 geplant
- Nürnberger Straße 1 erst mit Auslagerung der Betreuung möglich
- Auslagerung Herbst 2025
- Baubeginn
Bei einer kompletten Auslagerung der Schule muss mit einer reinen Bauzeit von 2 Jahren gerechnet werden, andernfalls entsprechend länger.
- Bei Fertigstellung der Baumaßnahme bis zum 31.12.2027 können zusätzliche Fördermittel im Rahmen der Förderrichtlinie zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote erwartet werden.
Bedarfserhebung und Auswertung
Am 11.03.2024 wurde über die Heilsbronner Kindertageseinrichtungen eine Bedarfserhebung an die Heilsbronner Familien verteilt, um den zukünftigen Betreuungsbedarf von Grundschulkindern ab 2026/2027 besser einschätzen zu können. Diese Erhebung war für das weitere Verfahren erforderlich.
Die Verteilung erfolgte an alle Kinder in einer Krippengruppe sowie alle Kindergartenkinder im 1. und 2. Kindergartenjahr, d. h. ab 01.07.2019 geborene Kinder, sodass hier noch die „Kann-Kinder“ abgedeckt sind. Abgefragt wurde der voraussichtlich benötigte Betreuungsumfang, eine Betreuung am Freitagnachmittag sowie die Ferienbetreuung.
Insgesamt wurden 288 Erhebungsbögen verteilt, 220 Bögen hat die Verwaltung zurückerhalten. Seitens der Regierung ist eine Rücklaufquote von mind. 50 % vorgesehen, welche mit 76,39 % deutlich übertroffen wurde. Eine ausführliche Auswertung nach Geburtsjahren sowie Geburtsmonaten und dem jeweiligen Einschulungsjahr wird der Regierung von Mittelfranken mit Einreichung der Zuschussanträge übermittelt.
Eine Zusammenfassung der Auswertung wurde dieser Vormerkung als Anlage beigefügt.
Die zukunftsweisende Konzeption, auf die die Lernlandschaft im Anschluss noch kurz eingehen wird, sieht gemäß Beschluss des Stadtrates folgendes vor: „Ziel der Entwicklung ist die Ergänzung des gebundenen Ganztageszuges um einen offenen Ganztageszug, in dem die Mittagsbetreuung integriert wird. Das Angebot des städtischen Hortes bleibt erhalten“.
Finanzierungsplan
Nach der aktuellsten vorliegenden Kostenschätzung vom 20.03.2024 ergibt sich folgender voraussichtlicher Finanzierungsplan für diese Baumaßnahme:
Wie bereits oben (s. Zeitplan) erwähnt, könnten weitere Fördermittel im Rahmen der Richtlinie zur Förderung zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter vereinnahmt werden, wenn die Fertigstellung der Baumaßnahme bis zum 31.12.2027 erfolgt. Es ist Ziel, die Fertigstellung zu diesem Zeitpunkt abzuschließen.
Der Gesamtförderbetrag dieser Pro-Kopf-Förderung (6.000 € für jeden zusätzlichen Platz der Kinder und Jugendhilfe; 4.500 € für jeden zusätzlichen Platz unter Schulaufsicht) kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genau beziffert werden, da sich dies noch in Abstimmung befindet.
Ebenso muss darauf hingewiesen werden, dass wie bereits genannt, die Auslagerungskosten während der Bauzeit nicht in den oben genannten Baukosten enthalten sind, da diese auch nicht förderfähig sind.