Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Heilsbronn für das Jahr 2024; Stellungnahme der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle; Bekanntgabe


Daten angezeigt aus Sitzung:  70. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 25.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 70. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 25.06.2024 ö 4.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle teilt mit Schreiben vom 12.06.2024 mit, dass die Haushaltssituation der Stadt Heilsbronn im Haushaltsjahr 2024 (wie auch 2023) als angespannt zu bewerten ist.
Es ist beim Vollzug des Haushalts weiter darauf zu achten, dass die Deckungsmittel des Vermögenshaushalts stets mit folgender Reihenfolge bzw. Priorität bereitgestellt werden (§ 27 Abs. 1 KommHV):
  1. Ausgaben für die eine rechtliche Verpflichtung besteht (zwangsläufige Ausgaben, insbesondere die ordentliche Tilgung von Krediten);
  2. Ausgaben für bereits begonnene Maßnahmen (z. B. Fortsetzung einer bereits begonnenen Investition bzw. weitere Teilabschnitte begonnener Maßnahmen)
  3. Ausgaben für neue Maßnahmen (z. B. Vermögenserwerb, Baumaßnahmen).
Die Beachtung der Reihenfolge dient der Sicherung des Haushaltsausgleiches (Art. 64 Abs. 3 GO); denn von den Ausgaben des Vermögenshaushaltes geht im Hainblick auf das große finanzielle Gewicht eine besondere Gefahr für den Haushaltsausgleich aus.
Die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt ist sicherzustellen, eine Überschuldung ist zu vermeiden (Art. 61 Abs. 1 Satz 1 GO).
Die wirtschaftliche Gesamtsituation schränkt den weiteren finanziellen Gestaltungsspielraum der Stadt nachhaltig ein, die Genehmigungsfähigkeit der im Finanzplan dargestellten Kreditaufnahmen kann nicht in Aussicht gestellt werden. Eine wirtschaftliche Konsolidierung ist daher anzustreben.
Aktuell wird der mittelfristige Erhalt der dauernden Leistungsfähigkeit im Sinne der Kreditbekanntmachung vom 05. Mai 1983 als kritisch bewertet.
Die Haushaltssituation 2023 wurde bereits von der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle als angespannt bewertet. Nach Erstellung des Haushaltsplanes 2023 wurden von der Kämmerei bereits Vorarbeiten zur Haushaltskonsolidierung angegangen. Zu den Sitzungen des Stadtrates vom 24.01.2024 sowie 21.02.2024 wurde von der Finanzverwaltung eingehend auf die finanzielle Entwicklung hingewiesen und erste Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung durch den Stadtrat beschlossen.
Bei weiterem Interesse kann auf Nachfrage das Schreiben der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle von den Mitgliedern des Stadtrates gerne eingesehen werden, auf den nichtöffentlichen Teil der heutigen Sitzung wird verwiesen.

Datenstand vom 26.07.2024 10:19 Uhr