Satzungsbeschluss
Die
S T A D T H E I L S B R O N N
erlässt aufgrund der §§ 1, 2, 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist,
i. V. m. der Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) die zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176) geändert worden ist sowie
Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) i. d. F. vom 14.08.2007 (GVBl. S. 588), durch § 5 des Gesetzes vom 23. Juli .2024 (GVBl. S. 257) geändert worden ist und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) i.d.F. vom 22. August.1998 (GVBl. S. 796), die zuletzt geändert durch den § 1 Abs. 6 der Verordnung vom 04. Juni 2024 (GVBl. S. 98) geändert worden ist,
die
Teilaufhebung
der vorhabensbezogenen 1. Bebauungsplanänderung
„Östlich der Herbststrasse/nördlich Heuweg“
als
S A T Z U N G
(Aufhebungssatzung)
§ 1 – Geltungsbereich
Der Geltungsbereich dieser Teilaufhebungssatzung ergibt sich aus dem im zeichnerischen Teil (Lageplan) festgesetzten Geltungsbereich, welcher zusammen mit den nachstehenden Vorschriften die Teilaufhebungssatzung bildet. Der Geltungsbereich der Teilaufhebungssatzung umfasst die Grundstücke mit folgen-den Flurstücksnummern: 272/5 und 272/118, jeweils Gemarkung Heilsbronn.
§ 2 – Gegenstand
Für den in § 1 bestimmten Geltungsbereich wird die Rechtskraft der vorhabenbezogenen 1. Bebauungsplanänderung „Östlich der Herbststraße/nördlich Heuweg“ aufgehoben. Die am 11.12.2020 in Kraft getretene vorhabenbezogenen 1. Bebauungsplanänderung „Östlich der Herbststraße/nördlich Heuweg“ tritt am Tage des Inkrafttretens dieser Teilaufhebungssatzung außer Kraft.
§ 3 – Bestandteile des Bauungsplanes
Bestandteile der Teilaufhebungssatzung der vorhabenbezogenen 1. Bebauungsplanänderung „Östlich der Herbststraße/nördlich Heuweg“ in der Fassung vom 09.10.2024 sind als jeweils gesondert ausgefertigte Dokumente:
- das Planblatt mit zeichnerischer Festsetzung des Geltungsbereichs der Teilaufhebungssatzung
- Satzung mit textlichen Festsetzungen
Die Dokumente bilden bzgl. ihrer Rechtskraft eine Einheit.
Die in den Unterlagen zum Bebauungsplan benannten Gesetze, Normen (insb. DIN-Normen) und technischen Baubestimmungen, Konzepte und technischen Baubestimmungen können zusammen mit den Unterlagen der Teilaufhebungssatzung der vorhabenbezogenen 1. Bebauungsplanänderung „Östlich der Herbststraße/nördlich Heuweg“ im Rathaus der Stadt Heilsbronn, Kammereckerplatz 1, 91560 Heilsbronn eingesehen werden und bei Bedarf erläutert werden.
Hinweis: Die Öffnungszeiten des Rathauses können der Homepage der Stadt Heilsbronn (http://www.Heilsbronn.de) eingesehen oder unter Tel. 09872 – 806 - 0 erfragt werden
§ 4 – Rechtskraft
Die Teilaufhebungssatzung der vorhabenbezogenen 1. Bebauungsplanänderung „Östlich der Herbst-straße/nördlich Heuweg“ i. S. d. § 30 BauGB in der Fassung von 09.10.2024 tritt gem. § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft.
Hinweis: mit dem Tage der Rechtskraft der Teilaufhebung der vorhabenbezogenen 1. Bebauungsplanänderung „Östlich der Herbststraße/nördlich Heuweg“ tritt für den dortigen Geltungsbereich der Ur-Bebauungsplan Nr. B 8 „Östlich der Herbststraße/nördlich Heuweg“ i. d. F. der Bekanntmachung vom 13.12.1991 wieder in Kraft. Die planungsrechtliche Zulässigkeit für den Geltungsbereich dieser Teilaufhebungssatzung regelt sich ab diesem wieder gem. den Fest-setzungen des Ur-Bebauungsplans NR. B 8.