Bauantrag; Wohnhausanbau an bestehendes Einfamilienhaus, FlNr. 107/1, Gemarkung Betzendorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  37. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 17.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 37. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 17.04.2024 ö beschließend 2.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragssteller plant einen Wohnhausanbau an das bestehende Einfamilienhaus. Das Vorhaben soll auf dem Grundstück mit der FlNr. 107/1 Gemarkung Betzendorf verwirklicht werden.
Von Seiten der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Vorhabengrundstück befindet sich nicht im Bereich eines Bebauungsplanes. Damit richtet sich die Zulässigkeit des Vorhabens danach, ob es im Innenbereich (§ 34 BauGB) oder im Außenbereich (§ 35 BauGB) verwirklicht werden soll. 
Ein bauplanungsrechtlicher Innenbereich i.S.d. § 34 BauGB liegt vor, wenn sich ein Vorhaben innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils befindet.
Das  Vorhabengrundstück befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils.
Aus diesem Grund sind die Prüfungstatbestände des Innenbereichs anzuwenden. Hierbei gilt es zu prüfen, ob sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Nach Auffassung der Verwaltung fügt sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert.
Die erforderlichen Stellplätze werden durch den Antragssteller nachgewiesen.
Die Verwaltung empfiehlt daher, das gemeindliche Einvernehmen zu dem geplantem Neubau zu erteilen

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag  „Wohnhausanbau an das bestehende Einfamilienhaus“ auf dem Grundstück mit der FlNr. 107/1 Gemarkung Betzendorf wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.06.2024 09:29 Uhr