Bauleitplanung Markt Roßtal | Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Nördlich - Hohe Straße" in Großweismannsdorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
38. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 15.05.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Marktgemeinderat des Marktes Roßtal hat in seiner Sitzung am 06.12.2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 70 „Nördlich – Hohe Straße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b i.V.m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) gefasst. Durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18. Juli 2023 wurde entschieden, dass der § 13b BauGB mit Unionsrecht unvereinbar ist. Daher musste das laufende Bauleitplanverfahren des vorhabenbezogenen BP Nr. 70 „Nördlich – Hohe Straße“ vom beschleunigten Verfahren nach § 13b i.V.m. § 13a BauGB in das Regelverfahren nach dem BauGB wechseln, um den Planungswillen des Marktes Roßtal zur Schaffung von Wohnraum weiter verfolgen zu können. Der Marktgemeinderat des Marktes Roßtal hat demzufolge in seiner Sitzung am 10.10.2023 die Aufstellung des qualifizierten vorhabenbezogenen BP Nr. 70 „Nördlich – Hohe Straße“ nach § 8 und § 9 i. V. m. § 12 BauGB beschlossen.
Der Umgriff umfasst ein Gebiet von ca. 0,8 ha und befindet sich Osten des Ortsteiles Großweismannsdorf. Der genaue Umgriff ist dem Planblatt zu entnehmen (siehe Anlage).
Zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn sind von der Bauleitplanung nicht betroffen. Von Seiten der Stadt Heilsbronn wir empfohlen, keine Einwendungen vorzutragen.
Beschluss
Mit der Aufstellung des qualifizierten vorhabenbezogenen BP Nr. 70 „Nördlich – Hohe Straße“ besteht Einverständnis. Einwendungen werden im Bauleitplanverfahren nicht vorgetragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.05.2024 17:27 Uhr